Kommunen wollen Gästebeitrag erheben - Vorbereitung läuft
In Brandenburg erheben 18 Kur- und Erholungsorte eine Kurtaxe - künftig wollen aber auch andere Kommunen einen Obolus von Touristen verlangen. Eine Gesetzesänderung im Sommer macht es möglich, dass alle Gemeinden Gästebeiträge erheben können.
Das Wirtschaftsministerium rechnet mit einer Reihe von Orten, die davon Gebrauch machen, wie es auf Anfrage mitteilte. Das Geld soll dem Tourismus zugutekommen.
Planungen laufen
Noch ist es nicht so weit, Planungen laufen aber. Das Wirtschaftsministerium bereite derzeit eine Mustersatzung vor, die allen interessierten Kommunen zur Verfügung stehen werde, hieß es. Deutschlandweit liege die durchschnittliche Höhe für Gästebeiträge bei zwei bis drei Euro, die Tendenz gehe nach oben.
Städte- und Gemeindebund für Einnahme-Möglichkeiten
Hotels und andere Beherbergungsbetriebe sollen den Gästebeitrag erheben und an die Stadtverwaltungen abführen. Auch von Tagesgästen können Kommunen künftig einen Beitrag erheben. Dies ist etwa zusammen mit Parktickets denkbar, beim Eintritt in Kultur- und Tourismuseinrichtungen oder an Ticket-Automaten zum Beispiel an Badeseen und Stränden. In Ostsee-Bädern etwa sind Tageskarten auch an Automaten lösbar.
Der Städte- und Gemeindebund befürwortet die neuen Einnahme-Möglichkeiten: "Mit der neuen Regelung wird eine gerechtere und nachhaltigere Grundlage für den Tourismus in allen Städten und Gemeinden geschaffen und gleichzeitig die finanzielle Basis für kommunale Aufgaben gestärkt."
Zahlreiche brandenburgische Kommunen berichteten, dass für die Attraktivität auch für Tagestouristen erhebliche Aufwendungen erforderlich seien, die nun durch diese Regelung finanziert werden könnten, teilte der kommunale Spitzenverband mit.
Abgabe bald für alle Kommunen möglich
Bisher war es nur möglich, die Abgabe in Gemeinden mit einem Prädikat wie etwa Kur- oder Erholungsort zu erheben, um Gäste zu beteiligen. Die Stadt Potsdam und die Gemeinde Halbe (Kreis Dahme-Spreewald) erheben außerdem eine Bettensteuer, die aber anders als der Gästebeitrag nicht zweckgebunden ist.
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