In seiner Sitzung am 9. Februar 2023 hat der Ausschuss für Mobilität des Kreistags Gütersloh den Landrat damit beauftragt, einen On-Demand-Verkehr innerhalb der Städte und Gemeinden im Kreisgebiet über die dort ansässigen Taxiunternehmen durchzuführen. Sofern die betroffenen Städte und Gemeinden dem Landkreis den notwendigen Kostenausgleich zusichern, solle den Taxibetrieben eine entsprechende Sondervereinbarung angeboten werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes.
Demnach ist geplant, alle bestehenden Haltestellen inklusive der Schulbus-Haltestellen als Start- und Zielpunkt bedarfsgerechter Fahrten vorzusehen, die nicht an Linien gebunden sind. Sie sollen montags bis sonntags zwischen 6 und 22 Uhr bestellt werden können, sofern in zeitlicher und räumlicher Nähe gerade kein Linienangebot verfügbar ist. Die Konditionen für die Nutzung der mit Magnettafeln gekennzeichneten ÖPNV-Taxis sollen „weitestgehend gleich“ sein wie die für das Linienangebot geltenden. Alle Tickets des Westfalen- und des NRW-Tarifs sowie das kommende Deutschlandticket sollen anerkannt werden. „Es wird also kein Aufpreis für dieses Produkt erhoben“, schreibt das Landratsamt wörtlich.
Dieser Punkt unterscheidet das Vorhaben vom gleichnamigen ÖPNV-Taxi im Landkreis Freudenstadt. In der Kreisstadt und in Horb wird seit September 2022 in On-Demand-Verkehr angeboten, der bei Fahrten zwischen Linien- und virtuellen Haltestellen zwei Euro Aufpreis kostet und fünf Euro Aufpreis, wenn man sich an der Haustüre abholen oder an eine bestimmte Adresse bringen lässt (taxi heute berichtete).
Laut der Pressestelle des Landratsamtes Gütersloh ist das Vorbild des dortigen Projekts das Projekt „Limo – hin und wech“ in der Stadt Lage im Landkreis Lippe. Im Landkreis Güterloh müsse das ÖPNV-Taxi erst noch im Kreistag beschlossen werden. Die Steuerungshoheit liege beim Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe in Bielefeld.
„Mit diesem neuen On-Demand-Verkehr bietet sich die Chance, eine echte Win-Win-Situation herzustellen: Die Taxiunternehmen können über die zusätzlichen Fahraufträge ihre Existenz sichern, was beispielsweise auch für die Durchführung von Krankentransporten sehr wichtig ist. Der Kreis Gütersloh, respektive die kreisangehörigen Städte und Gemeinden können beim Aufbau des neuen Angebotes auf die vorhandenen Ressourcen (Fahrzeuge und Personal) der Taxiunternehmen zurückgreifen“, heißt es in der Pressemitteilung des Landratsamtes wörtlich.
Laut der Beschlussvorlage für die Sitzung des Mobilitätsausschusses sollen die Taxibetriebe weiterhin den gültigen Taxitarif erstattet bekommen, aber nicht durch die Fahrgäste, sondern durch den ÖPNV-Aufgabenträger. Mittel für die Bereitstellung von Fahrzeugen soll es aber keine geben.
„Es ist kein ÖPNV-Verkehrsunternehmen mit Linienkonzessionen zwischengeschaltet. Daher sind hier auch keine entsprechenden Renditen zusätzlich zu berücksichtigen und das Taxigewerbe wird als Rückgrat der Daseinsvorsorge im Kreis Gütersloh gestärkt. Das Produkt ist als `ÖPNV-Taxi` bereits in Modellregionen Süddeutschlands umgesetzt“, heißt es wörtlich in der Beschlussvorlage. Beabsichtigt sei auch, Anreize für die Beschaffung von barrierefreien, achtsitzigen Elektrofahrzeugen zu geben. Die Fahrten sollten telefonisch sowie über ein App gebucht werden können.
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