Die Busfahrer im privaten Omnibusgewerbe in Bayern erhalten rückwirkend zum 1. Oktober 2023 wieder einen allgemeinverbindlichen Lohntarifvertrag. Am 1. März 2024 hat der Tarifausschuss beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales den vom LBO und der Gewerkschaft Verdi im August 2023 abgeschlossenen Lohntarifvertrag Nr. 30 erneut als Anschlusstarifvertrag für die Berufsgruppe Omnibusfahrer für allgemeinverbindlich erklärt.
Tarifvertrag läuft bis 31. März 2025
Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) eines Tarifvertrags bewirkt nach dem Tarifvertragsgesetz, dass die Rechtsnormen dieses Tarifvertrags auch für alle bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb des sachlichen und räumlichen Geltungsbereichs des Tarifvertrags verbindlich werden und Gesetzescharakter entfalten. Konkret bedeutet dies, dass alle Omnibusfahrer, die in privaten bayerischen Busbetrieben beschäftigt sind, Anspruch auf den Tariflohn des Lohntarifvertrages Nr. 30 – einschließlich der Schicht- Nacht- und Mehrarbeitszuschläge – haben. Der Tarifvertrag läuft mindestens bis zum 31. März 2025.
„Signal gegen Lohn- und Sozialdumping“
Die Einhaltung gesetzlich und tarifvertraglich vorgegebener sozialer Standards und Arbeitsbedingungen liegen im öffentlichen Interesse und sind für den Erhalt der Verkehrssicherheit unerlässlich.
„Mit der Allgemeinverbindlicherklärung des Lohntarifvertrags für bayerische Omnibusfahrer haben das Arbeitsministerium und die Sozialpartner des privaten Omnibusgewerbes ein wichtiges Signal gegen Lohn- und Sozialdumping gesetzt“, begrüßt der Vorsitzende der LBO-Tarifkommission, Nico Schoenecker, die Entscheidung.
Angemessene Lohn- und Arbeitsbedingungen seien auch für die Bewältigung des Fachkräftemangels in der Omnibusbranche unverzichtbar, kommentiert der LBO. Die AVE sei für die Mitarbeiter ein sichtbares Signal, dass deren Arbeit mit einem angemessenen Lohn gewürdigt wird.
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