LBO: Tarifvertrag für Omnibusfahrer in Bayern wieder allgemeinverbindlich

Für das Arbeitsministerium und die Sozialpartner des privaten Omnibusgewerbes ist die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit ein wichtiges Signal im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping.

Angemessene Lohn- und Arbeitsbedingungen sind nach Auffassung des LBO auch für die Bewältigung des Fachkräftemangels in der Omnibusbranche unverzichtbar. (Foto: pixabay)
Angemessene Lohn- und Arbeitsbedingungen sind nach Auffassung des LBO auch für die Bewältigung des Fachkräftemangels in der Omnibusbranche unverzichtbar. (Foto: pixabay)
Martina Weyh

Heute (6. Juli) hat der Tarifausschuss beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales den vom Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmer (LBO) und der Gewerkschaft Ver.di im März 2021 abgeschlossenen Lohntarifvertrag Nr. 29 erneut als Anschlusstarifvertrag für die Berufsgruppe Omnibusfahrer für allgemeinverbindlich erklärt. Rückwirkend zum 1. September 2020 erhalten alle Busfahrer im privaten Omnibusgewerbe in Bayern wieder einen allgemeinverbindlichen Lohntarifvertrag.

„Aufgrund der besonderen Verantwortung des Fahrpersonals muss sichergestellt sein, dass dieses mit den tarifvertraglich vereinbarten Löhnen ein Auskommen hat und nicht durch Lohndumping in Zweit- oder Drittarbeitsverhältnisse getrieben wird.“ (Nico Schoenecker Vorsitzender der LBO-Tarifkommission)

Angemessene Lohn- und Arbeitsbedingungen sind nach seiner Auffassung auch für die Bewältigung des Fachkräftemangels in der Omnibusbranche unverzichtbar. Für die Mitarbeiter sei die AVE ein sichtbares Signal, dass ihre Arbeit mit einem angemessenen Lohn gewürdigt wird.

Positive Auswirkungen der AVE

Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) eines Tarifvertrags bewirkt nach dem Tarifvertragsgesetz, dass die Rechtsnormen dieses Tarifvertrags auch für alle bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb des sachlichen und räumlichen Geltungsbereichs des Tarifvertrags verbindlich werden und Gesetzescharakter entfalten.

Konkret bedeutet dies, dass alle Omnibusfahrer, die in privaten bayerischen Busbetrieben beschäftigt sind, Anspruch auf den Tariflohn (einschließlich der Schicht- Nacht- und Mehrarbeitszuschläge) des Lohntarifvertrages Nr. 29 haben. Der Tarifvertrag läuft mindestens bis zum 31. Dezember 2023.