Tarifkonflikt RLP: Bringen Fördermittel des Landes die Wende?

Ab sofort können Verkehrsverbünde über Sammelanträge Mittel für die Tarifsteigerungen im privaten Busgewerbe beantragen – mit der Verordnung zur Förderung des öffentlichen Busverkehrs hat die rheinland-pfälzische Landesregierung eine Grundlage für die Lösung des Tarifkonflikts in der Branche geschaffen.

Seit 2019 ringt die rheinland-pfälzische Busbranche um einen neuen Manteltarifvertrag. (Foto: pixabay)
Seit 2019 ringt die rheinland-pfälzische Busbranche um einen neuen Manteltarifvertrag. (Foto: pixabay)
Martina Weyh

Der Weg ist frei – ab sofort können private Busunternehmen über die Verkehrsverbünde Mittel zur Zahlung von Lohnkostensteigerungen in der Branche beantragen – die entsprechende Verwaltungsvorschrift wurde am vergangenen Dienstag (30. August) verabschiedet.

„Der Schritt des Landes, mit öffentlichen Mitteln die Tarifsteigerungen im privaten Busgewerbe mit maximal zehn Millionen Euro abzufedern, ist ein wichtiges Signal: Es dient der Sicherstellung des klimafreundlichen ÖPNV.“ (Staatssekretärin Katrin Eder)

Hintergrund

Im seit 2019 schwelenden Tarifkonflikt hatte die rheinland-pfälzische Landesregierung den Tarifparteien – der Gewerkschaft Verdi und dem Arbeitgeberverband VAV – zugesagt, die verhandelten Tarifsteigerungen durch öffentliche Mittel von Land und Kommunen aufzufangen und sich zudem verpflichtet, die finanzielle Unterstützung des Landesanteils für das Gesamtjahr 2021 schnellstmöglich für aktuell bestehende Verkehre auszuschütten.

„Wir wollen faire Löhne unterstützen und gleichzeitig die Gefahr verringern, dass es nach Schulbeginn zu neuen Streiks kommt. Dauerhaft sorgt der Beitrag des Landes mit dafür, dass der Beruf des Busfahrers beziehungsweise der Busfahrerin attraktiver wird und damit der Ausbau des ÖPNV-Angebots in Rheinland-Pfalz auch personell sichergestellt werden kann.“ (Staatssekretärin Katrin Eder)

Das zuständige Mobilitätsministerium wies darauf hin, dass die Förderung dabei keinen Eingriff in die Tarifautonomie darstelle. Diese liege weiterhin in den Händen der Tarifparteien. Vielmehr betreffe die Förderung das Vertragsverhältnis zwischen den Unternehmen des privaten Busgewerbes und ihren öffentlichen Auftraggebern – den Kreisen und kreisfreien Städten.

Durch das nun entwickelte Verfahren würden die in den Verträgen vereinbarten Zahlungen durch einen speziellen Index an die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht absehbaren Lohnkostensteigerungen angepasst. Mit der Unterstützung wolle man massive Preissteigerungen für die Fahrgäste vermeiden und den klimafreundlichen ÖPNV unterstützen.

Für künftig ausgeschriebene Verkehre werde in einem weiteren Schritt ein RLP-Index für die Busfahrerinnen und Busfahrer in Rheinland-Pfalz entwickelt, mit dem die Tarife in Zukunft angepasst werden könnten, teilte das Ministerium mit.

Auswirkungen auf die Verhandlungen

Seit der Kündigung des Manteltarifvertrags 2019 schwelt der Konflikt. Bislang konnten sich die Vereinigung der Arbeitgeberverbände Verkehrsgewerbe (VAV) und die Gewerkschaft Verdi nicht auf ein neues Vertragswerk einigen. Die Gewerkschaft fordert für die rund 3.500 Busfahrer in Rheinland-Pfalz u.a.  u.a. eine Anhebung der Löhne und die Bezahlung der Standzeiten.

Da der Dreh- und Angelpunkt auf dem Weg zu einer einvernehmlichen Lösung – die zugesagte Beteiligung des Landes Rheinland-Pfalz an den Mehrkosten eines künftigen Tarifvertrages – jetzt auf den Weg gebracht wurde, könnte ein Ende des Tarifkonflikts in Sichtweite kommen.

Die neue Verwaltungsvorschrift und die Förderrichtlinie sind im Anhang nachzulesen.