Stuttgart: Bussonderfahrstreifen am Neckartor

Der zweigeteilte Busfahrstreifen wird den bereits bestehenden Busfahrstreifen auf der Cannstatter Straße ergänzen.

Die Vorfahrt für Busse ist Teil des Luftreinhalteplans in Stuttgart. (Foto: Landesverkehrsministerium)
Die Vorfahrt für Busse ist Teil des Luftreinhalteplans in Stuttgart. (Foto: Landesverkehrsministerium)
Martina Weyh

Die Landeshauptstadt Stuttgart setzt mit der Einrichtung des Busfahrstreifens eine Maßnahme des Luftreinhalteplans Stuttgart um. Laut Gutachten soll der Busfahrstreifen die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid NO2 im Bereich der Messstelle Am Neckartor um bis zu 10 μg/m³ verringern. Die Landesregierung treibt mit dem Busfahrstreifen die schnellstmögliche Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte voran. Die Einrichtung des Busfahrstreifens war auch aufgrund der gerichtlichen Auseinandersetzung um den Luftreinhalteplan notwendig. Denn als alternative Maßnahme zur Busspur hätte eine temporäre Verkehrsbeschränkung für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 verhängt werden müssen, um dafür zu sorgen, dass der NO2-Grenzwert eingehalten wird.

Der zweigeteilte Busfahrstreifen wird den bereits bestehenden Busfahrstreifen auf der Cannstatter Straße ergänzen. Stadtauswärts wurde der rechte von derzeit drei Fahrstreifen auf der Cannstatter Straße (B14) baustellenbedingt in zwei Schritten zwischen dem sogenannten „Wulle-Steg“ beim Innenministerium und der Kreuzung Am Neckartor / Heilmannstraße“ dem „fossilen“, motorisierten Individualverkehr entzogen und als Busfahrstreifen mit Freigabe für Elektrofahrzeuge umgewidmet.

Um das Abbiegen in die Neckarstraße weiterhin zu gewährleisten wird der Busfahrstreifen zwischenzeitlich unterbrochen. Busse und Elektrofahrzeuge können den Rechtsabbiegerfahrstreifen jedoch auch zur Geradeausfahrt verwenden. Wegen des innovativen Charakters des Busfahrstreifens am Neckartor ist eine kurzfristige Evaluation der Maßnahme vorgesehen. Auf dieser Grundlage wird spätestens im Herbst über deren Fortsetzung entschieden.