Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat weitere Informationen zur Einführung der E-Rechnung ab dem 1.1.2025 veröffentlicht.
„Der Hintergrund dafür ist, dass eine E-Rechnung eine elektronische Rechnung ist, die in einem vorgegebenen strukturierten Datenformat im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 erstellt, übermittelt und empfangen wird. Damit wird zugleich eine automatisierte Weiterverarbeitung gewährleistet“, erläutert Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert.
Entgegennahme von E-Rechnungen wird zur Pflicht
Ab dem 1.1.2025 wird die Entgegennahme von E-Rechnungen für im Inland steuerbare Umsätze zur Pflicht, wenn es sich bei den Beteiligten um inländische Unternehmen handelt (sogenannte B2B-Umsätze im Inland).
Das Bayerische Landesamt für Steuern informiert u.a. über folgende Punkte:
- Allgemeine Erläuterungen zur E-Rechnung (u.a. Darstellung der Unterschiede zur Papierrechnung oder sonstige digitale Formate wie z.B. PDF-Dateien)
- Anerkannte E-Rechnungs-Formate
- Stufenweise Einführung der E-Rechnung
- Wesentliche Neuerungen für Unternehmen
- Voraussetzungen für den Empfang einer E-Rechnung
- Aufbewahrung von E-Rechnungen
Zur Informationsseite des BayLfSt gelangen Sie hier.
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