In Slowenien gibt es seit April 2015 im Gelegenheitsverkehr auch die Möglichkeit, für die Steuerregistrierung ein vereinfachtes System zu wählen. Dabei wird die Abgabe der Steuererklärung lediglich einmal jährlich erforderlich. Nachteil: Es kann keine Vorsteuer geltend gemacht werden. Darüber hinaus ist die Registrierung im vereinfachten System an eine Meldepflicht der Beförderung vor Fahrtantritt gebunden. Das heißt, dass zu jeder Fahrt im Voraus u.a. die Umsatzsteuer-Ident-Nummer, das Fahrzeugkennzeichen sowie Route und Dauer der Fahrt übermittelt werden müssen. Bislang erfolgte dies mittels eines vorgefertigten Formulars per E-Mail.
Voranmeldung mitführen
Seit kurzem ist die Voranmeldung nur noch online möglich und nicht mehr per E-Mail über kc- potnik.fu@gov.si. Nutzer, die bereits im System registriert sind, erhalten hierüber automatisch Informationen und personalisierte Zugangsdaten direkt von der Steuerbehörde.Es wird empfohlen die Voranmeldung im Fahrzeug mitzuführen. Versäumt man die Meldung, riskiert man den Ausschluss vom vereinfachten System. Im regulären System ist nach wie vor keine Voranmeldung von Fahrten erforderlich.
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