Besteuerung von Reiseleistungen: Neuer Umsatzsteueranwendungserlass zu § 25 UStG

Seit dem 19. Dezember 2019 unterliegen Reiseleistungen im B2B-Bereich der Margenbesteuerung – ab dem 1. Januar 2022 muss die Besteuerung nach Einzelmargen erfolgen. Für einen besseren Durchblick bei den Neuerungen bietet der bdo im September zwei Online-Seminare an. (Quelle LBO)

Für mehr Transparenz sollen zwei aufeinander aufbauende bdo-Seminare Mitte und Ende September sorgen. (Foto: pixabay)
Für mehr Transparenz sollen zwei aufeinander aufbauende bdo-Seminare Mitte und Ende September sorgen. (Foto: pixabay)
Martina Weyh

Aufgrund einer Unionsrechtswidrigkeit wurde der § 25 UStG (Besteuerung von Reiseleistungen) geändert. Seit dem 19. Dezember 2019 unterliegen daher auch Reiseleistungen im B2B-Bereich der Margenbesteuerung. Ab dem 01. Januar 2022 muss zudem die Besteuerung nach Einzelmargen erfolgen. Gesamt- oder Gruppenmargenermittlungen sind dann nicht mehr zulässig.

Die Gesetzesänderung hatte eine Überarbeitung des dazugehörigen Umsatzsteueranwendungserlasses (UStAE) zur Folge.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nun die finale Fassung des neuen Umsatzsteueranwendungserlasses veröffentlicht:

Einzelmargen müssen nicht immer für jeden einzelnen Reisenden ermittelt werden. Für Familien und Kleingruppen kann die Marge zusammen ermittelt werden. Damit folgte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einer Forderung des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer (bdo).

MICE (Meetings and Incentives) sind von Margenbesteuerung ausgenommen: Werden Eintritte für Messen, Ausstellungen, Seminare und Kongresse zusammen mit Beförderungs-, Verpflegungs- und Beherbergungsleistungen angeboten, bildet dieses Bündel keine Reiseleistung im Sinne des § 25 UStG. Auf diese Leistungen ist weiterhin die Regelbesteuerung anzuwenden. Damit kann weiterhin die Umsatzsteuer ausgewiesen und ein Vorsteuerabzug vorgenommen werden.

Reiseveranstalter aus Drittstaaten ohne feste Niederlassung in einem EU-Staat müssen sich ab dem 1. Januar 2022 in Deutschland registrieren. Sie unterliegen ab dann der Regelbesteuerung.

bdo bietet zwei praxisorientierte Onlineseminare an

Um die Busunternehmen bestmöglich auf die Neuerungen vorzubereiten, bietet der bdo zwei Seminare anbieten, in denen die umsatzsteuerlichen Grundlagen bei der Besteuerung von Reiseleistungen sowie die Besonderheiten und Anwendungsfälle in der Bustouristik behandelt werden. Die aufeinander aufbauenden Seminare finden am 15. und 29. September 2021 statt und geben einen Überblick über die aktuellen Rechtsentwicklungen mit wertvollen Hilfestellungen anhand vieler praxisorientierter Fallbeispiele.

Das Seminar am 15.9. behandelt die Themen:

  • Abgrenzung von Reisevermittlung und Reiseveranstaltung
  • Ortsbestimmungen
  • Margen- oder Regelbesteuerung
  • Eigenleistung versus Reisevorleistung
  • gemischte Reiseleistungen
  • steuerpflichtige und steuerfreie Margen

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Das Seminar am 29.9. befasst sich mit den Besonderheiten in der Bustouristik:

  • Storno- und Umbuchungsgebühren
  • Gutscheine
  • Anzahlungen
  • negative Margen
  • Ermittlung von Eigenleistungen
  • Behandlung von Leerkilometern
  • Aufzeichnungsvorschriften

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