Kroatien: Reisevoranmeldung nur noch online

Die Abgabe des MCP- Formulars an das Finanzamt ist nicht mehr erlaubt.

Abendstimmung an der kroatischen Adriaküste. (Foto: Bünnagel)
Abendstimmung an der kroatischen Adriaküste. (Foto: Bünnagel)
Claus Bünnagel

Seit 2019 muss jede Fahrt nach und durch Kroatien vor Fahrtantritt gemeldet werden. Die kroatische Steuerbehörde verlangt dies im Zuge der neuen MwSt.-Verordnung. Seit 3. Januar 2020 erfolgt die Voranmeldung jeder einzelnen Reise nur noch über das Onlineportal „MCP Form Electronic Submission Application“. Seitdem kann diese nicht mehr mit dem MCP- Formular an das Finanzamt gesendet werden. 

MCP-Formulare an Bord mitführen

Nach erfolgreicher Übermittlung der Reisedaten über das Portal erhält man ein maschinell-ausgefülltes MCP-Formular per E-Mail zugesandt. Die neuen MCP-Formulare sind mit Uhrzeit und Datum versehen und müssen samt Kopien der kroatischen OIB und Ust.-ID-Nummern an Bord des Busses mitgeführt werden.