Gebührenpflicht beim Finanzamt

Bearbeitung von Anträgen soll künftig etwas kosten
Redaktion (allg.)
Verbindliche Auskünfte des Finanzamtes über steuerliche Beurteilungen sollen künftig etwas kosten. Entsprechend einer geplanten Änderung der Abgabenänderung soll das Finanzamt für eine Reihe von Auskünften, die bisher nicht genau bestimmt sind, Gebühren erheben. Dies wird damit begründet, das die "Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskunft nicht die Steuererhebung und -festsetzung betreffe, sondern eine individuelle Leistung der Finanzbehörde". Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem gegenstandswert, also dem Wert, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat. Als Mindestgegenstandswert werden dabei 5.000,- Euro angesetzt, wofür ein Gebührenbetrag in Höhe von 121,- Euro erhoben wird. Kann dieser Gegenstandswert nicht ermittelt oder auch nur geschätzt werden (oder aber der vom Antragsteller angegebene Betrag wird von der Behörde als unzutreffend eingestuft), wird pro halbe Stunde Bearbeitungszeit eine Gebühr von 50,- Euro, mindestens jedoch ein Betrag in Höhe von 100,- Euro erhoben. Vor allem auf Unternehmen werden, so schätzt der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) enorme Kosten zukommen. Noch muss der Bundesrat der neuen Regelung zustimmen, ist diese Zustimmung erfolgt, tritt sie sofort in Kraft.