Neue Busregelungen in Siena und Mailand

Fahrverbote und Zufahrtsbeschränkungen sind in den beiden italienischen Städten verschärft worden.

Siena möchte den Ansturm an Tagestouristen eindämmen und Fahrverbote für Busse in der Innenstadt ausgedehnt. (Foto: pixabay/L-evate)
Siena möchte den Ansturm an Tagestouristen eindämmen und Fahrverbote für Busse in der Innenstadt ausgedehnt. (Foto: pixabay/L-evate)
Claus Bünnagel

Zum 1. September 2019 sind in Siena neue Regelungen für Reisebusse in Kraft getreten. Die Stadt in der Toskana möchte damit vor allem den Ansturm an Tagestouristen eindämmen und belohnt Busgruppen, die länger bleiben oder eine Hotelbuchung im Stadtgebiet haben. Demgegenüber wurden die Preise für Busse mit Tagestouristen in der Hochsaison erhöht. An Schultagen besteht in Siena ein Fahrverbot von 12 bis 14 Uhr (gilt nicht in den Schulferien und an Feiertagen). Während dieser Zeiten verkehrt ein Shuttlebus vom Check-Point Fagiolone ins Stadtzentrum, der für Busgruppen mit Zufahrtsgenehmigung kostenlos ist. Im Bereich Pescaia Alta besteht darüber hinaus ein Fahrverbot von 7 bis 9 Uhr (außer an Feiertagen und Schulferien). 

Mailand: Verschärfte Zufahrtsbeschränkungen 

In Mailand treten ab 1. Oktober 2019 verschärfte Zufahrtsbeschränkungen für den historischen Innenstadtbereich in Kraft. Die Zufahrtsbeschränkungen in der sogenannten Area C gelten wochentags von 7.30 bis 19.30 Uhr (Donnerstag bis 18.00 Uhr). An Samstagen und Sonntagen bestehen keine Zufahrtsbeschränkungen. Zu den genannten Zeiten dürfen innerhalb der Area C Busse mit Euro 1, 2, 3 und 4 (mit oder ohne Partikelfilter) ab 1. Oktober 2019 nicht mehr einfahren. Busse mit Euro 5 und 6 dürfen in die Area C fahren, müssen aber während dieser Zeiten für die Einfahrt ein Tagesticket erwerben. Der Area-C-Pass erlaubt einen ganzen Tag freie Fahrt in der Innenstadt innerhalb des Stadtmauerrings „Cerchia dei Bastioni“. Parallel gilt im gesamten Stadtgebiet von Mailand nach wie vor die Umweltzone Area B. Hier dürfen keine Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0 bis 3 einfahren, selbst wenn sie Partikelfilter nachgerüstet sind. Das Fahrverbot gilt von Montag bis Freitag von 7.30 bis 19.30 Uhr. Einfahrtsgebühren werden hier nicht erhoben.