Nachweise zu den EG-Sozialvorschriften: Ausweitung der Mitführungspflicht auf 56 Tage

Dies soll die Kontrolle von Wochenruhezeiten im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr verbessern.

Für alle aufzeichnungspflichtigen Fahrten sind ab 31.12.2024 Nachweise über Arbeits-, Lenk-, Bereitschafts- und Ruhezeiten für den aktuellen Tag und die vorausgehenden 56 Tage mitzuführen. (Foto: Continental AG)
Für alle aufzeichnungspflichtigen Fahrten sind ab 31.12.2024 Nachweise über Arbeits-, Lenk-, Bereitschafts- und Ruhezeiten für den aktuellen Tag und die vorausgehenden 56 Tage mitzuführen. (Foto: Continental AG)
Claus Bünnagel

Für alle aufzeichnungspflichtigen Fahrten sind ab 31.12.2024 Nachweise über Arbeits-, Lenk-, Bereitschafts- und Ruhezeiten für den aktuellen Tag und die vorausgehenden 56 Tage mitzuführen. Dies soll die Kontrolle von Wochenruhezeiten im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr verbessern.