Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat ein aktualisiertes Merkblatt zur A1-Bescheinigung herausgegeben. Grundlegende Bestimmungen haben sich aber nicht geändert. Die A1-Bescheinigung ist für Arbeitnehmer und Selbständige, die beruflich in anderen europäischen Ländern tätig sind, ein Nachweis darüber, welches Sozialversicherungsrecht greift bzw. in welchem Mitgliedsstaat Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind in der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 festgelegt.
Ziel, doppelte Sozialversicherungsbeiträge zu verhindern
Ziel der Regelungen ist es, doppelte Sozialversicherungsbeiträge in mehreren Ländern zu verhindern und die Zugehörigkeit zum heimischen Sozialversicherungssystem zu sichern. Die Handhabung der A1-Bescheinigung variiert von Land zu Land. Während in einigen EU-Staaten die Bescheinigung nachgereicht werden kann, fordern andere die Vorlage bereits vor Arbeitsaufnahme.
Sie finden das Merkblatt in unserem Anhang.
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