WBO und LBO fordern Allgemeine Vorschrift für Deutschlandticket

Da bei unternehmensinitiierten Verkehren kein öffentlicher Dienstleistungsauftrag bestehe, müsse dafür eine Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Das Deutschlandticket soll zum 1. Mai starten. (Foto: Pixabay)
Das Deutschlandticket soll zum 1. Mai starten. (Foto: Pixabay)
Claus Bünnagel

Der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen (WBO) und der bayerische Schwesterverband LBO fordern unisono eine Allgemeine Vorschrift für das Deutschlandticket (D-Ticket), um verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Denn in den Mittelstandsländern Baden-Württemberg und Bayern gebe es noch viele unternehmensinitiierte, d.h. eigenwirtschaftliche Verkehre, die sich überwiegend über die Fahrgasteinnahmen finanzierten.

Das Deutschlandticket, das zum 1. Mai starten soll, stelle aber in Sachen Einnahmen einen Systembruch dar, weil Abopreise bislang häufig über 49 Euro im Monat lägen. Dieses Geld der Fahrgäste fehle in den Unternehmen und müsse ihnen nach Beschluss des Bunds erstattet werden. Da bei unternehmensinitiierten Verkehren kein öffentlicher Dienstleistungsauftrag bestehe, müsse dafür eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, betonen die Geschäftsführenden der beiden Schwesterverbände WBO und LBO aus Baden-Württemberg und Bayern, Yvonne Hüneburg und Stephan Rabl. Das sei auch unabhängig davon, ob die EU-Kommission das Deutschlandticket als Beihilfe einstufe oder nicht.

„Aufgabenträger müssen handeln“

Zur Erinnerung: Beim 9-Euro-Ticket gab es die Allgemeine Vorschrift dazu auf Bundesebene, beim Klimaticket in Österreich (Pendant zum D-Ticket) wurde ebenfalls eine solche auf Bundesebene erlassen.

Die Aufgabenträger müssen nun handeln. Für diese 30 % der Verkehre in Baden-Württemberg und 50 % der Verkehre in Bayern muss diese Rechtsgrundlage jetzt geschaffen werden. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die das D-Ticket als Verkehrsleistungserbringer zur Umsetzung bringen müssen, am Schluss mit leeren Händen dastehen. (LBO-Geschäftsführer Stephan Rabl)

WBO-Geschäftsführerin Yvonne Hüneburg pflichtet dem bei:

Wir haben als Verbände ein Muster für eine Allgemeine Vorschrift erstellen lassen. Diese muss nun schnellstmöglich erlassen werden, am besten auf Landesebene, oder eben hilfsweise auf Ebene der Aufgabenträger.

Nur so, ergänzt Hüneburg, „kommen die Unternehmen an das Geld, das ihnen für ihre Leistung zusteht und das sie dringend brauchen, um ihre Leistung auch nach dem 1. Mai noch zuverlässig erbringen zu können.“