Urteil: Reiseveranstalter muss nicht auf Reisepass-Pflicht hinweisen

Nach Ansicht des Amtsgerichts München muss ein Reiseveranstalter nicht darauf hinweisen, dass für Auslandsreisen ein gültiger Reisepass erforderlich ist.

(Foto: pixabay)
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Martina Weyh

Im Streit um Schadensersatzansprüche aus einem Reisevertrag hat das Amtsgericht München eine Klage auf Rückzahlung des Reisepreises in Höhe von 2.200 EUR abgewiesen.

Der Kläger hatte bei dem beklagten Reiseveranstalter für sich und eine Mitreisende eine einwöchige Pauschalreise nach Dubai im November 2022 zum Preis von 2.200 Euro gebucht. Mangels eines gültigen Reisepasses konnte der Kläger die Reise nicht antreten und verlangte vom Reiseunternehmen die Rückzahlung des Reisepreises. Der Kläger begründete seinen Anspruch damit, dass er nicht explizit über Pass- und Visumserfordernisse informiert worden sei.

Zwar müsse ein Reiseveranstalter über „allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes“ informieren, der Hinweis auf die Notwendigkeit des Mitführens eines (gültigen) Reisepasses sei davon aber nicht umfasst, „da es sich um eine Selbstverständlichkeit handelt“, argumentierte das Münchner Amtsgericht und bezog sich in seiner Begründung auch auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 20. Mai 2014.

„Der Umstand, dass ein Reisedokument benötigt wird, ist nicht allein reiseerfahrenen Touristen bekannt und für solche offenkundig. Schon die allgemeine Lebenserfahrung lässt durch den Begriff „Reise“-Pass darauf schließen, dass ein entsprechendes Dokument grundsätzlich für Reisen erforderlich ist. Auch inländische Bestimmungen, insbesondere die Passpflicht (vgl. §§ 1, 3 PaßG), zeugen davon, dass sich die Notwendigkeit des Vorhandenseins eines Reisepasses nicht erst aus den Erfordernissen des Reiselandes – hier den Vereinigten Arabischen Emiraten – ergibt, sondern vielmehr aus nationalen Bestimmungen“, so die Richter.

Ein Reiseveranstalter müsse Reisende nur „auf Umstände hinweisen, die ihm möglicherweise unbekannt sind, weil dieser mit der Reise gerade auch unbekanntes Terrain erkunden möchte“.