Den Verlust des Führerscheins riskiert, wer unter Drogeneinfluss E-Roller fährt – diese Erfahrung musste ein Fahrerlaubnisinhaber aus Bayern machen, der unter dem Einfluss von Cannabis und Amphetaminen E-Roller fuhr und in eine Verkehrskontrolle geriet. Die nachfolgende Blutprobe ergab eine THC-Konzentration von 1,8 ng/ml und eine Amphetaminkonzentration von 86,2 ng/ml.
Die Fahrerlaubnisbehörde entzog dem Mann daraufhin den Führerschein. Dagegen klagte er, jedoch ohne Erfolg – das Verwaltungsgericht Würzburg entschied, dass eine „Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs“ vorliege.
Der Kläger habe unter der Wirkung von Betäubungsmitteln mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilgenommen und sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen (Nr. 9.1 und 9.2.2 der Anlage 4 Fahrerlaubnisverordnung FeV). Er sei zudem mindestens als gelegentlicher Konsument von Cannabis anzusehen, da nachweislich mehr als ein Konsumakt vorgelegen habe, heißt es in der Entscheidung des VG Würzburg mit dem Az.: W 6 K 21.1113.
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