Einreise aus Gebieten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko:
- Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzuweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf
- Vor Einreise muss das elektronische Einreiseformular für jeden Reisenden ausgefüllt werden. Näheres dazu unter https://swissplf.admin.ch/home
- Es gilt eine zehntägige Quarantänepflicht. Zu Anweisungen zur Quarantäne siehe unter https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/quarantaene-einreisende.html#1695292546
- Weder ein negativer PCR-Test noch eine Covid-19-Impfung heben die Quarantänepflicht auf
- Meldung der Einreise bei der zuständigen kantonalen Behörde innerhalb von zwei Tagen. Näheres dazu unter https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/quarantaene-einreisende.html#621263942
Einreise aus Gebieten ohne erhöhtem Ansteckungsrisiko:
Vor Einreise muss für jeden Reisenden ein elektronisches Einreiseformular ausgefüllt werden. Link zur Anmeldung unter https://swissplf.admin.ch/home.
Hinweis: Deutschland wird nach Bundesländern selektiert betrachtet. Maßgebend ist die Einstufung des Schweizer Bundesamt für Gesundheit. Derzeit gelten seit 1. Februar 2021 die Bundesländer Thüringen und Sachsen als Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko. Näheres zur Einstufung unter https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/quarantaene-einreisende.html#-2060676916.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten für Personen, die:
- beruflich grenzüberschreitend Personen befördern oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder pro Flugzeug transportieren
- eine zwingend notwendige Tätigkeit zur Aufrechterhaltung z.B. des Gesundheitswesens oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausüben
- im Rahmen ihrer Tätigkeit im Eisenbahn-, Flug-, Schiffs- oder Busverkehr grenzüberschreitend Personen befördern
- lediglich zur Durchreise in die Schweiz einreisen mit der Absicht und Möglichkeit, direkt in ein anderes Land weiterzureisen
- sich als Transitpassagiere weniger als 24 Stunden in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko aufgehalten haben
- aus wichtigen beruflichen oder medizinischen Gründen ohne Aufschubmöglichkeit einreisen
Weitere Informationen unter https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/496/de, https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html und https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/schweiz-node/schweizsicherheit/206208#content_0.
Die Schweizer „Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) im Bereich des internationalen Personenverkehrs“ finden Sie als Download im Anhang.
Omnibusse , Bus- und Touristik-Newsletter , Omnibus-Technik, bdo – Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer , Omnibus-Tests , RDA – Internationaler Bustouristik Verband , Paketreiseveranstalter , Weiterbildung , Bus2Bus , Verkehrspolitik , Fernbuslinienverkehr , Stadtbusse (wie Gelenk-, Niederflur- & Solobusse), Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) , Kleinbusse (wie Mini- & Midibusse) , Personal, Gehälter, Arbeitsschutz , Wirtschaftsnachrichten , ÖPNV , Omnibus-Fuhrpark & Betriebshof , Busworld Europe , Omnibusbeschaffung (Leasing, Miete, Kauf) , Elektromobilität, Reisebusse (wie Doppeldecker- & Luxusbusse) , Omnibusreifen , Hybrid, Diesel, Erdgas , Busmagazin