Sachsen: Touristische Busreisen wieder zulässig

Aber es gibt folgende Bedingungen:

Ab sofort können unter Bedingungen touristische Busreisen in Sachsen wiederaufgenommen werden. (Grafik: Pixabay)
Ab sofort können unter Bedingungen touristische Busreisen in Sachsen wiederaufgenommen werden. (Grafik: Pixabay)
Claus Bünnagel
  • Regionale Inzidenz liegt unterhalb der Bundesnotbremse (< 100)
  • Maskenpflicht
  • Nachweispflicht „GGG“ (Corona-Test max. 24 Stunden alt)
  • Dokumentationspflicht der Kundendaten
  • Bei Inzidenz unter 35 kann die Testpflicht entfallen, wenn der Mindestabstand im Bus eingehalten wird

Den Verordnungstext finden Sie im Anhang.