Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am Donnerstag, 3. März (0 Uhr), alle noch verbliebenen Staaten von seiner Corona-Risikoliste gestrichen. Mit Inkrafttreten der „Dritten Änderungsverordnung der Coronavirus-Einreiseverordnung“ gelten somit keine Staaten oder Regionen mehr als Hochrisikogebiete.
Einreiseanmeldepflicht für Deutschland entfällt
Das bringt vor allem Ungeimpften und Familien mit ungeimpften Kindern Erleichterung bei der Rückkehr nach Deutschland, da die mit der Rückkehr aus Risikogebieten verbundenen Quarantänepflichten wegfallen. Darüber hinaus entfällt die Einreiseanmeldepflicht für Deutschland.
Als Hochrisikogebiete mit weitergehenden Auflagen bei der Einreise sollen künftig nur noch Länder gelten, in denen gefährlichere Varianten als Omikron grassieren – etwa mit ähnlich krankmachenden Eigenschaften wie bei der Delta-Variante. Kinder unter zwölf Jahren sollen sich direkt aus einer Quarantäne freitesten können; für Kinder unter sechs Jahren soll diese entfallen.
3G-Regelung gilt weiter
Weiterhin gilt aber bei der Einreise nach Deutschland aus allen Ländern die 3G-Regelung: Personen ab sechs Jahren müssen über einen Testnachweis oder einen Genesenennachweis oder Impfnachweis verfügen.
Weitere Informationen: RKI – Einstufung Risikogebiete.
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