Reiseverkehr: Anordnungen des Gesundheitsministeriums für Busunternehmen

U.a. müssen ein Informationsblatt und eine Aussteigekarte an Fahrgäste bei grenzüberschreitenden Beförderungen ausgehändigt werden.

Im grenzüberschreitenden Reiseverkehr müssen einige Bestimmungen beachtet werden. (Foto: Pixabay/Yvonne Huijbens)
Im grenzüberschreitenden Reiseverkehr müssen einige Bestimmungen beachtet werden. (Foto: Pixabay/Yvonne Huijbens)
Claus Bünnagel

Busunternehmen sind auf Anordnung des Bundesministeriums für Gesundheit seit dem 8.8.2020 bei grenzüberschreitenden Beförderungen zu folgenden Maßnahmen verpflichtet: 

  • Allen Reisegästen, die nach Deutschland befördert werden, muss ein Informationsblatt ausgehändigt werden. 
  • Reisegästen, die direkt aus einem Risikogebiet nach Deutschland befördert werden, muss eine Aussteigekarte ausgegeben, eingesammelt und gebündelt an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt werden. 
  • Beförderungsunternehmen, die Reisende direkt aus einem Risikogebiet nach Deutschland befördern, sind darüber hinaus verpflichtet, gegenüber dem Robert-Koch-Institut (RKI) eine für Rückfragen erreichbare Ansprechperson im Betrieb zu benennen, um die Kontaktpersonennachverfolgung zu unterstützen (siehe Ziffer II. 2). Das RKI hat hierfür eine Mailadresse eingerichtet und bittet um direkte Übermittlung der Kontaktstelle an oegd-kontakt@rki.de 

Informationsblatt und Aussteigekarte finden Sie als Download im Anhang.