Rechtstipp: Was ändert sich bei der Führerscheinprüfung?

Wer die theoretische Führerscheinprüfung nach dem 1. Oktober 2022 ablegt, wird nach einem neuen amtlichen Fragenkatalog geprüft, so die Arag-Rechtsexperten. Insgesamt wurden über 50 Fragen überarbeitet, dazu zählen auch Video- und Bildfragen.

Neuer Fragenkatalog - und auch der Umgang mit Assistenz-Systemen wird künftig beim Führerscheinerwerb geprüft. (Symbolbild: Pixabay)
Neuer Fragenkatalog - und auch der Umgang mit Assistenz-Systemen wird künftig beim Führerscheinerwerb geprüft. (Symbolbild: Pixabay)
Claus Bünnagel
(erschienen bei Transport von Anna Barbara Brüggmann)

Nach Auskunft der Arag-Juristen wurden die Fragen für die theoretische Führerscheinprüfung geändert, bei allen Fahrzeugklassen kamen neue Fragen im Grundwissen hinzu. Betroffen sind Prüflinge, die den Führerschein nach dem 1. Oktober 2022 erwerben wollen.

Eine weitere Änderung: Künftig soll es möglich sein, in Ausnahmefällen einen Teil des Theorieunterrichts digital zu absolvieren. Dies könnte zum Beispiel für Fahrschüler in ländlichen Regionen von Vorteil sein, so die Rechts-Experten. Zudem werden seit Sommer 2022 Fahrschüler nach Auskunft der Arag auch in der Nutzung moderner Assistenzsysteme geprüft, zunächst bezogen auf weit verbreitete Anwendungen, wie zum Beispiel Geschwindigkeits- und Notbremsassistenten oder Müdigkeitswarner.

Denn im Juli trat eine Verordnung der Europäischen Union (EU) in Kraft, nach der Assistenzsysteme für Geschwindigkeit, Notbremsung, Spurhalten oder Rückwärtsfahren bei Neufahrzeugen verpflichtend zur Ausstattung gehören, so die Juristen. Ihnen zufolge dürfen nach einer zweijährigen Übergangszeit Neufahrzeuge, die nicht über diese Tools verfügen, ab 2024 in der gesamten EU nicht mehr zugelassen werden. Dies betreffe sowohl Pkw als auch Transporter, Lkw, und Busse.

Keine Tricks, bitte

Wer bei Prüfungen mogelt, hatte immer schon schlechte Karten, doch nun fallen höhere Strafen bei Täuschungsversuchen in der Führerscheinprüfung an, warnt die Arag. Gängig seien den Rechtsexperten gemäß zwei Betrugsarten:

  • Beim Technikbetrug sind die Fahrschüler in der Prüfung mit teilweise professioneller Übertragungstechnik ausgestattet, tragen beispielsweise kleine Kameras in Kleidung oder an der Brille sowie winzige Kopfhörer. Die Prüflinge lassen sich dann per drahtlos zugeschaltetem Helfer die korrekten Antworten ins Ohr flüstern.
  • Eine andere Manipulationsart: Ein ähnlich aussehender Stellvertreter erscheint statt des Fahranwärters unter falscher Identität zur Prüfung. Die Rechts-Experten verweisen in diesem Zusammenhang auf die Zahlen eines Polizeiberichts: Diese Betrugsversuche seien in den letzten Jahren um das Siebenfache gestiegen, circa 3.000 Täuschungsversuche seien aufgeflogen – vermutlich jedoch mit deutlich höherer Dunkelziffer.

Bislang durften Fahrschüler nach solchen Täuschungsversuchen bereits nach sechs Wochen die Prüfung wiederholen. Seit Februar 2022 müssen tricksende Prüflinge nach Aussage der Rechts-Experten jedoch bis zu neun Monate warten, bis sie erneut zur theoretischen Prüfung zugelassen werden (Fahrerlaubnis-Verordnung, Paragraf 18 I 2).

Mit E-Fahrzeug die Prüfung absolvieren

Handelt es sich am Prüfungstag um ein Elektrofahrzeug, darf der Führerschein-Erwerbende den Juristen zufolge ausschließlich Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren. Doch seit April 2021 bestehe die Möglichkeit, sich nach mindestens zehn weiteren Fahrstunden in einem Schaltfahrzeug und einer 15-minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer die Schlüsselzahl 197 im Führerschein eintragen zu lassen, um auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren zu dürfen.

Wer mit Schaltgetriebe fahren lernt, darf auch Automatik-Fahrzeuge lenken, sollte aber der Empfehlung nach zumindest ein paar Schnupperstunden in einem E-Fahrzeug absolvieren. Denn beim Fahrverhalten müsste dabei einiges beachtet werden – unter anderem eine schnellere mögliche Beschleunigung oder weniger Fahrgeräusche, die von anderen Verkehrsteilnehmer wahrgenommen werden und sie so langsamer reagieren lassen.

Ab wann darf man fahren?

Nach Information der Arag sieht der Koalitionsvertrag vor, das Mindestalter für begleitetes Fahren auf 16 Jahre herabzusetzen, um den Lernzeitraum für junge Autofahrer zu verdoppeln. Laut Rechtsexperten sei das Unfallrisiko bei Fahranfängern signifikant gesunken, seit Jugendliche im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17 Jahren ans Lenkrad dürfen.