Österreich: Regelungen für Busreisen

In Österreich dürfen nach Informationen des LBO Reisebusse seit 19. Mai wieder fahren, allerdings vorerst mit max. 50 % Auslastung. Die Regelung ist bis 30. Juni 2021 befristet. Das Sozialministerium unterscheidet dabei zwei Fälle.

Österreich ermöglicht unter strengen Auflagen wieder Busreisen. (Foto: Pixabay)
Österreich ermöglicht unter strengen Auflagen wieder Busreisen. (Foto: Pixabay)
Claus Bünnagel

Fall 1: „Fahrgemeinschaft“

Das Busunternehmen hat nur die „Beförderungsfunktion“ oder ist Veranstalter eines Tagesausflugs, wobei jeweils keine Fremdleistungen (z.B. Hotel, Stadtführung etc.) inkludiert sind. Dann gilt: 

  • In jeder Sitzreihe dürfen max. zwei Personen befördert werden
  • Während der Busfahrt sind FFP2-Masken zu tragen (Ausnahme Kinder bis 6. Geburtstag)
  • Am Fahrt-/Ausflugsziel haben die Fahrgäste die jeweils gültigen Zutrittsregeln zu beachten (z.B. für Gastronomie, Hotels, Museum, Stadtbesichtigung etc.)

Fall 2: „Zusammenkunft“ 

Das Busunternehmen ist selbst Veranstalter der Reise und bietet dem Kunden ein Paket an Fremdleistungen mit an (eigene Pauschal-/Katalogreisen). Dann gilt: 

  • In jeder Sitzreihe dürfen max. zwei Personen befördert werden
  • Während der Busfahrt sind FFP2-Masken zu tragen (Ausnahme Kinder bis 6. Geburtstag)
  • Registrierungspflicht: Für Aktivitäten außerhalb des Busses, bei denen sich Personen voraussichtlich länger als 15 Minuten aufhalten, sind die Kontaktdaten zu erheben
  • Anzeigepflicht: Bei Zusammenkünften außerhalb des Busses mit mehr als zehn Personen (z.B. Stadtführungen) hat das Busunternehmen diese bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eine Woche vorher elektronisch anzuzeigen. Die Bezirksverwaltungsbehörde muss hierfür eine E-Mail-Adresse bzw. Web-Applikation bekannt geben
  • Am Fahrt-/Ausflugsziel haben die Fahrgäste die jeweils gültigen Zutrittsregeln zu beachten (z.B. für die Gastronomie, Hotel, Museum, Stadtbesichtigung etc.)

Weitere Informationen

Wegfall der Quarantänepflicht

Seit dem 19. Mai 2021 sieht die österreichische Einreiseverordnung bei einem Voraufenthalt in „Staaten mit geringem Infektionsgeschehen“ (hierzug gehört u.a. Deutschland) keine Quarantänepflicht mehr vor. Es gelten folgende Einreisebestimmungen: 

  • Alle Reisenden müssen sich vor der Einreise nach Österreich elektronisch registrieren unter https://entry.ptc.gv.at/ und die Empfangsbestätigung bei der Einreise ausgedruckt oder auf einem mobilen Gerät vorweisen 
  • Bei Einreise muss ein negatives PCR- oder Antigen-Test-Ergebnis vorgelegt werden. Das Testergebnis oder ein ärztliches Zeugnis über ein solches muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und darf nicht älter als 48 Stunden (Antigentest) bzw. 72 Stunden (PCR- Test) sein. Kann dieses nicht vorgelegt werden, ist ein Test spätestens 24 Stunden nach Einreise auf eigene Kosten durchzuführen
  • Einem Testnachweis sind der Nachweis einer Impfung (ab dem 22. Tag nach der ersten Dosis, wobei die Impfung nicht länger als drei Monate, bei Zweitimpfung, nicht länger als neun Monate zurückliegen darf) bzw. einer durchgemachten Infektion in den vergangenen sechs Monaten gleichgestellt („3-G-Regel“)

Österreich bietet ab nächster Woche kostenlose Coronatests auch für ausländische Gäste an. Diese Möglichkeit soll in öffentlichen Teststraßen, Apotheken oder auch direkt im Hotel oder im Gasthaus bestehen. Jeder Wirt, jedes Hotel, jeder Betrieb könne Selbsttests für seine Gäste anbieten. Das soll auch spontane Restaurantbesuche ermöglichen. Der Vor-Ort-Test gelte in diesem Fall aber auch nur für die Dauer des Aufenthalts im Lokal.