Österreich: Häufige Fragen zu den verschärften Einreiseregelungen

Hier die Antworten im Überblick.

Die detaillierten Corona-Einreiseregelungen in Österreich finden Sie in unserem Beitrag. (Foto: Pixabay)
Die detaillierten Corona-Einreiseregelungen in Österreich finden Sie in unserem Beitrag. (Foto: Pixabay)
Claus Bünnagel

Österreich hat zum 20. Dezember 2021 für die Einreise die 2G-Plus-Regelung eingeführt (während des Aufenthalts gilt die 2G-Regel). Die quarantänefreie Einreise aus allen Ländern (mit Ausnahme der Virusvariantengebiete) ist nur mit Impf- oder Genesungsnachweis und gültigem negativem PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden ab Probenentnahme) oder einer Boosterimpfung zulässig. Die österreichische Covid-19-Einreiseverordnung 2021 gilt bis einschließlich 31. Januar 2022. 

Was gilt für die Einreise? 

  • Für alle Einreisende (auch EU/EWR/Schweiz) gilt 2G-Plus: Neben einem Impf- oder Genesungsnachweis muss zusätzlich ein negativer PCR-Testnachweis (max. 72 Stunden alt) vorliegen. Hinweis: Seit 3. Januar 2022 ist das Impfzertifikat einer Einmalimpfung mit Johnson & Johnson nicht mehr gültig
  • Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind und zusätzlich über ein Boosterimpfung verfügen, brauchen keinen zusätzlichen negativen PCR-Testnachweis. Sie können wie bisher ohne Einreiseanmeldung und ohne Quarantäne einreisen
  • Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, aber bei der Einreise weder einen negativen PCR-Test noch eine Boosterimpfung haben, müssen eine Einreiseanmeldung vornehmen und sich in unverzüglich in Quarantäne begeben, bis ein negativer PCR-Test vorliegt
  • Auch vollständig geimpfte und zusätzlich genesene Personen ohne Boosterimpfung müssen einen PCR-Test machen, um die Quarantäne zu vermeiden
  • Personen, die weder geimpft noch genesen sind, müssen eine Einreiseanmeldung durchführen und sich zehn Tage in Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann frühestens am 5. Tag durch einen negativen PCR-Test beendet werden

Ab wann befreit die Booster-Impfung von der Testpflicht?

Die Boosterimpfung in Österreich befreit sofort ab dem Tag der Impfung von der Testpflicht. 

Welche Ausnahmen gibt es? 

  • Personen, die nach Jungholz, ins Kleinwalsertal oder in die Hinterriss/Eng einreisen 
  • Transit: Durchreisende durch Österreich ohne Zwischenstopp (erlaubt sind nur kurze Tank- oder Toilettenstopps) benötigen keine Einreiseanmeldung und keine Impf- bzw. Testnachweise
  • Keine Ausnahmen gibt es für Tagesfahrten (Aufenthalte bis 24 Stunden)
  • Keine Ausnahmen gibt es für beruflich bedingte Reisende

Was gilt für das Fahrpersonal?

Für das Fahrpersonal gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen oder PCR-Test/Antigenschnelltest).

Was gilt für Schwangere und Personen, die sich nicht impfen lassen können? 

  • Schwangere benötigen ein ärztliches Zeugnis und einen negativen PCR-Test
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, benötigen ein ärztliches Zeugnis und einen negativen PCR-Test

Was gilt für Pendler?

Bei Pendlern greift weiterhin die 3G-Regel – also geimpft, genesen oder PCR-getestet (max. 72 Stunden) oder antigengetestet (max. 24 Stunden alt).

Was gilt für Kinder/Schüler? 

  • Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr müssen die 2G-Regel nicht erfüllen (müssen also nicht geimpft oder genesen sein) und benötigen auch keinen PCR-Test, wenn sie unter der Aufsicht eines Erwachsenen reisen. Der entsprechende Nachweis des Erwachsenen erstreckt sich auf die Minderjährigen. Muss der Erwachsene etwa eine Quarantäne antreten, so muss dies auch der Minderjährige. Gleiches gilt für eine etwaige Registrierungspflicht. Alleinreisende Kinder benötigen einen PCR-Test
  • Für Kinder im schulpflichtigen Alter von 12 bis 15 Jahren aus Österreich gilt der österreichische Corona-Testpass „Ninja-Pass“ als Nachweis
  • Für Kinder aus dem Ausland sowie während der Ferienzeit gibt es den „Holiday-Ninja-Pass“ für alle schulpflichtigen Kinder, die nach dem 31. August 2006 geboren sind (Achtung: Ausnahme Wien siehe unten). Mit zwei PCR- und einem Antigentest pro Woche können alle Einrichtungen genutzt werden, für die ein 2G-Nachweis erforderlich ist. PCR-Tests gelten 72 Stunden, Antigentests 48 Stunden. Die Testergebnisse werden im „Holiday-Ninja-Pass“ erfasst; zusätzlich sind die jeweiligen Testnachweise mitzuführen. Er gilt nur, wenn durchgängig ein gültiges negatives Testergebnis vorliegt. Das Formular kann vor Reiseantritt (auf Deutsch und Englisch) heruntergeladen und ausgedruckt werden. Hinweis: Es wird empfohlen, schon vor der Anreise ein negatives PCR-Testergebnis einzutragen, da dies beim Check-in in der Unterkunft benötigt wird und nicht geimpfte sowie nicht genesene Kinder über zwölf Jahren schon bei der Einreise ein negatives PCR-Testergebnis benötigen
  • Ausnahme Wien: Hier gelten strengere Regeln für Kinder, die nicht vollständig geimpft bzw. genesen sind. Die Testpflicht für Kinder beginnt in Wien bei sechs Jahren (sonst ab zwölf Jahren). Als Nachweis für Kinder unter zwölf Jahren gilt ein PCR-Test (gültig 72 Stunden) oder ein Antigentest (gültig 48 Stunden). Kinder von 12 bis 15 Jahren benötigen einen PCR Test, der nicht älter als 48 Stunden ist

Was gilt für Einreisende aus Virusvariantengebieten? 

Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in Österreich in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben (aktuell Angola, Botswana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Sambia, Simbabwe, Südafrika) müssen jedenfalls eine mindestens fünftägige Quarantäne antreten.