NRW: Reisebusse dürfen ab 28. Mai wieder fahren

Allerdings sind die ab 28. Mai geltenden Infektionsschutzvorgaben deutlich strenger als die Standards, die bis zum zweiten Lockdown Anfang November 2020 gegolten haben.

Ab 28. Mai können die Reisebusse in Nordrhein-Westfalen wieder rollen. (Foto: Pixabay)
Ab 28. Mai können die Reisebusse in Nordrhein-Westfalen wieder rollen. (Foto: Pixabay)
Claus Bünnagel

Ab 28. Mai 2021 ist das Busreiseverbot in Nordrhein-Westfalen aufgehoben – der monatelange Stillstand im Gelegenheitsverkehr hat damit vorerst ein Ende. Dafür hatte sich der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) u.a. in Gesprächen mit dem NRW-Gesundheitsministerium eingesetzt. 

Das ist ein sehr großer Erfolg. Die Busbranche in NRW kann jetzt aufatmen. Damit zieht das Land mit Bayern, Baden-Württemberg oder auch Hessen gleich, in denen touristische Reisebusverkehre bereits seit vergangener Woche erlaubt sind. (NWO-Geschäftsführer Christian Gladasch)

Strenge Regeln

Die ab 28. Mai geltenden Infektionsschutzvorgaben sind deutlich strenger als die Standards, die bis zum zweiten Lockdown Anfang November 2020 gegolten haben. Die neuen Infektionsschutzvorgaben für touristische Busverkehre bewegen sich in etwa auf dem Niveau der Zugangsbeschränkungen für Hotels und Gastronomie. 

Dennoch können wir mit dem Ergebnis zufrieden sein. Viele unserer Umsetzungsvorschläge, die wird als Verband in die Diskussion eingebracht hatten, sind übernommen worden. (Gladasch)

Drei Inzidenzstufen

Laut neuer Corona-Schutzverordnung, die jetzt zwischen drei Inzidenzstufen unterscheidet, dürfen auf allen Inzidenzstufen touristische Busreisen mit geimpften, genesenen oder negativ getesteten Reisegästen stattfinden. In den Inzidenzstufen 3 und 2 (Bereich stabiler Inzidenzen über 35 bis unter 100) gelten einheitliche Regeln (Negativnachweis, Maskenpflicht und/oder Ausnahmen von der Maskenpflicht). Bei Inzidenzstufe 1 (0 bis 35) gilt eine zusätzliche Erleichterung. 

Eine pauschale Begrenzungen der Besetzung der Reisebusse, wie sie in Baden-Württemberg gilt, haben wir glücklicherweise verhindern können. (Gladasch)

Mit diesen Regeln könnten die Busunternehmen nun planen und die Reisegäste hätten endlich Gewissheit darüber, unter welchen Bedingungen sie wieder verreisen dürfen.