NRW: Neue Corona-Verordnung in Kraft getreten

Nordrhein-Westfalen hat am 9.7.2021 eine neue Inzidenzstufe 0 (stabile Inzidenz 0-10) eingeführt (Quelle: LBO).

Bei Inzidenzen bis 10 entfallen viele coronabedingten Beschränkungen für touristische Busverkehre in NRW. (Grafik: Pixabay)
Bei Inzidenzen bis 10 entfallen viele coronabedingten Beschränkungen für touristische Busverkehre in NRW. (Grafik: Pixabay)
Claus Bünnagel

Für touristische Busverkehre gilt nun Folgendes:

  • Für touristische Mietomnibusverkehre, die in Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 0 ihren Ausgangspunkt haben, entfallen die Beschränkungen (Maskenpflicht, Pflicht zur Vorlage eines Negativtestnachweises, Kapazitäts- und Besetzungsrestriktionen) vollständig. Ausnahme: Die Verpflichtung zur Vorlage eines Negativtestnachweises (oder eines Immunisierungsnachweises) entfällt für Personen mit Wohnsitz in einem anderen Kreis oder einer anderen kreisfreien Stadt nur dann, wenn dort am Tag des Reiseantritts die Sieben-Tage-Inzidenz nachweislich bei höchstens 10 lag.
  • Für Tagesausflüge und Pauschalreisen gilt die Besonderheit, dass es auf die Inzidenzstufe des Lands ankommt, da diese Angebote regelmäßig die Kreis- und Stadtgrenzen überschreiten. Das bedeutet, dass für Tagesausflüge und Pauschalreisen die bisherigen Beschränkungen (Maskenpflicht, Pflicht zur Vorlage eines Negativtestnachweises, Kapazitäts- und Besetzungsrestriktionen) dann entfallen, wenn sich das Land NRW – wie gegenwärtig – in der Inzidenzstufe 0 befindet.

Eine Information über die aktualisierten Coronaregelungen in den einzelnen Bundesländern ist in unserem Anhang beigefügt.