Neue Coronaregelungen in Österreich und der Schweiz

In Österreich sind Busreisen ab 10. Juni wieder mit Vollauslastung möglich. In der Schweiz dürfen Restaurants seit 31. Mai wieder Gäste in Innenräumen bewirten.

Östrreich und Schweiz lockern einige Coronaregelungen. (Grafik: Pixabay)
Östrreich und Schweiz lockern einige Coronaregelungen. (Grafik: Pixabay)
Claus Bünnagel

Österreich

In Österreich werden ab 10. Juni weitere Lockerungen vorgenommen – auch für Busreisen: 
Wegfall der 50-%-Höchstbelegung: Wenn ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Covid-19-Erkrankung vorgewiesen werden kann, gelten keine Kapazitätsobergrenzen mehr bei Reisebussen.
Wegfall der Einreiseanmeldepflicht: Das Pre-Travel-Clearance-Formular muss nur noch bei Einreise aus einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet oder bei einer Einreise ohne Test-, Impf- oder Genesenennachweis (3-G-Regeln) ausgefüllt werden. 

Weitere Lockerungen wurden für den 1. Juli in Aussicht gestellt. 

Schweiz

In der Schweiz dürfen Restaurants seit 31. Mai wieder Gäste in Innenräumen bewirten. Es gelten aber Schutzmaßnahmen. So dürfen nur vier Personen an einem Tisch Platz nehmen. Den Lockerungsschritt hatte die Regierung vergangene Woche beschlossen. Die Restaurants, Cafés und Bars waren wegen hoher Coronainfektionszahlen zwei Tage vor Weihnachten geschlossen worden. Die Außenbereiche durften bereits im April wieder öffnen. Negative Coronatests müssen in der Schweiz nicht vorgelegt werden, auch nicht beim Betreten von Geschäften, Museen oder Freizeiteinrichtungen, die bereits seit März wieder geöffnet sind. Busreisen sind grundsätzlich zulässig. Alle Fahrgäste müssen eine Maske tragen. Für Reisende aus Risikogebieten (aktuell Sachsen und Thüringen) bestehen verschärfte Einreisebestimmungen (u.a. PCR-Testnachweis nicht älter als 72 Stunden).