Kroatien: Voranmeldepflicht von Fahrten

Dies gilt für jede einzelne Fahrt und muss über das Portal MCP Form Electronic Submission Application erfolgen.

Verkehrsunternehmen, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen in Kroatien durchführen, müssen sich beim zuständigen Finanzamt in Zagreb registrieren. (Foto: Pixabay)
Verkehrsunternehmen, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen in Kroatien durchführen, müssen sich beim zuständigen Finanzamt in Zagreb registrieren. (Foto: Pixabay)
Claus Bünnagel

In Kroatien gilt im Zuge des „vereinfachten Steuersystems“ wie auch in Slowenien eine Voranmeldepflicht von Fahrten (Info: LBO). Verkehrsunternehmen, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen in Kroatien durchführen (auch Transit), müssen sich beim zuständigen Finanzamt in Zagreb registrieren. Gelegenheitsverkehre in und durch Kroatien müssen dann jeweils vorher angemeldet werden. Die Voranmeldung jeder einzelnen Fahrt muss über das Portal MCP Form Electronic Submission Application erfolgen. Nach erfolgreicher Übermittlung der Reisedaten erhält der Steuerzahler ein maschinell ausgefülltes MCP-Formular per E-Mail zugesandt. Das MCP-Formular ist mit Uhrzeit und Datum versehen und muss samt Kopien der kroatischen OIB und der Ust.-ID-Nummer an Bord des Busses mitgeführt werden. 

Laut LBO finden derzeit Kontrollen statt, im aktuellen Fall am Grenzübergang nach Bosnien bei Orah. Bei Verstößen werden 600 Euro Strafe verhängt. Zudem wird die Wiedereinreise nur gestattet, wenn die Steuernummer vorgelegt werden kann.