Italien: Wegfall der Quarantänepflicht

Seit dem 16. Mai erlaubt Italien laut LBO-Informationen Urlaubern aus der EU und Schengen wieder die Einreise ohne anschließende Quarantänepflicht zu folgenden Bedingungen.

Die Quarantänepflicht in Italien ist weggefallen. (Foto: Pixabay)
Die Quarantänepflicht in Italien ist weggefallen. (Foto: Pixabay)
Claus Bünnagel
  • Vorlage eines negativen PCR- oder Antigentests, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ausgenommen sind Kinder unter zwei Jahren. Grenzgänger aus beruflichen Gründen, Berufspendler, Reisende aus dringenden gesundheitlichen Gründen für Aufenthalte bis zu 120 Stunden sind hiervon ausgenommen 
  • Einreisende müssen sich über ein Onlineformular anmelden unter https://app.euplf.eu/#/ 
  • Für die Einreise in die Provinz Bozen Südtirol ist ein eigenes Einreiseformular erforderlich
  • Die Einreise ist stets dem zuständigen Gesundheitsamt innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen

Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen können je nach Einstufung der Region als gelbe, rote oder orange Zone eingeschränkt werden. Reisen zwischen als „gelb“ eingestuften Regionen sind aber wieder möglich, und auch Personen mit einer „Bescheinigung“ als geimpft, genesen oder getestet dürfen sich wieder uneingeschränkt zwischen allen Zonen bewegen. Aktuell sind alle Regionen in Italien, mit Ausnahme des Aostatals, als gelbe Zonen eingestuft.

Busreisen

Für Busreisen gelten in Italien unterschiedliche Regelungen in den autonomen Provinzen. In den meisten Regionen ist aktuell Folgendes zu beachten: 

  • Maskenpflicht für Fahrer und Fahrgäste 
  • Keine Vollbesetzung (je nach Region gilt 50-%-Belegungshöchstgrenze, maximal zwei Fahrgäste pro Sitzreihe oder 1 m Abstand zwischen haushaltsfremden Personen) 

Empfohlen wird, sich vor Fahrtantritt bei den Touristikpartnern bzw. Hotels vor Ort über die aktuellen Vorschriften zu erkundigen.