Italien: Erleichterung bei der Ein- und Rückreise

Einreiseanmeldung und 3-G-Nachweispflicht entfallen.

Die Aufhebung der Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Italien vereinfacht die Reiseformalitäten von und nach Deutschland. (Grafik: Pixabay)
Die Aufhebung der Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Italien vereinfacht die Reiseformalitäten von und nach Deutschland. (Grafik: Pixabay)
Claus Bünnagel

Die Aufhebung der Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Italien vereinfacht die Reiseformalitäten von und nach Deutschland: Einreiseanmeldung und 3-G-Nachweispflicht entfallen. Aber auch wenn Italien aus deutscher Sicht nicht mehr als Risikogebiet eingestuft wird, sind bei der Hinreise weiterhin die italienischen Einreisebestimmungen zu beachten. Vor allem die Einreiseanmeldepflicht (online oder in Papierform) bereitet vielen Probleme. Darüber hinaus ist weiterhin ein negativer PCR- oder Antigentest erforderlich, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ausgenommen sind Kinder unter zwei Jahren. 

Gruppenanmeldung

Online gibt es jedoch die Möglichkeit einer Gruppenanmeldung (unter dem Schritt „Reisebegleiter“). Um weitere Reiseteilnehmer anzumelden, wird nur Vorname, Nachname und Geschlecht benötigt. Voraussetzung ist natürlich, dass sich kein Reiseteilnehmer zuvor in einem Virusvarianten-/Hochinzidenzgebiet aufgehalten hat. 

Busreisen in Südtirol nur mit 50-% Auslastung 

Laut der Südtirol Information gelten folgende verschärfte Regeln für Reisebusse: 

  • Für Busreisen ist eine Reservierung erforderlich
  • Die Busse verkehren mit einer Beförderungskapazität bis 50 %
  • Busfahrgäste müssen einen Abstand von 1 m einhalten. Personen, die zusammen-wohnen, dürfen auf benachbarten Plätzen sitzen 
  • Die Fahrgäste sind verpflichtet, eine chirurgische Maske zu tragen. Das Tragen einer FFP2-Maske wird empfohlen.
  • Busse werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert

Nähere Informationen unter https://www.suedtirol.info.