Hamburg: Neue Corona-Verordnung ermöglicht 2G-Angebote

Die Rechtsverordnung ist am 28. August 2021 in Kraft getreten.

Mit Impfnachweis können Gäste in Hamburger Publikumseinrichtungen künftig spezielle Angebote nutzen. (Foto: Pixabay)
Mit Impfnachweis können Gäste in Hamburger Publikumseinrichtungen künftig spezielle Angebote nutzen. (Foto: Pixabay)
Claus Bünnagel

In Hamburg sind zwei Drittel der Einwohner mindestens einmal geimpft. Der Senat hat nun mit einer Änderung der Hamburger Corona-Verordnung die Möglichkeit für 2G-Angebote beschlossen. Publikumseinrichtungen erhalten die Option, Angebote ausschließlich für Geimpfte und Genesene anzubieten und werden damit von bestimmten Vorgaben der Hamburgischen Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung freigestellt. Die Rechtsverordnung ist am 28. August 2021 in Kraft getreten. 

Elektronische Anzeige nötig

Anbieter müssen ihre Teilnahme am Modell elektronisch anzeigen unter www.hamburg.de/zwei-g-zugangsmodell-anzeige. Ein Betrieb in diesem Optionsmodell ist erst nach Übermittlung der Anzeige gestattet. Außerdem muss der Veranstalter bzw. Betrieb die Anwendung der 2G-Option für das Publikum nach außen deutlich erkennbar machen. Der Zugang kann nur mit einem Nachweis (Impfpass, Genesenennachweis) in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gewährt werden. Die Zugangskontrolle muss der Betreiber bzw. Veranstalter sicherstellen. 

Nachweispflicht gilt auch für Beschäftigte

Die Nachweispflicht gilt auch für Beschäftigte, die sich mit Kunden in denselben Räumlichkeiten aufhalten. Für Außenstehende muss deutlich gemacht werden, wer Zugang zu den Räumen hat. Die Einhaltung der Regeln und der Zugangskontrollen werden von den Behörden überprüft. Verstöße können zu einem Bußgeld zwischen 1.000 und 20.000 Euro sowie zum Verlust der Möglichkeit, die 2G-Option zu nutzen, führen. 

Übergangszeit für Minderjährige

Für eine Übergangszeit von sechs Wochen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von der 2G-Regel ausgenommen. Sie dürfen solche Angebote also wahrnehmen, auch wenn sie keinen vollständigen Impfschutz haben. Hintergrund ist die aktuelle Empfehlung der Stiko, die erst seit Kurzem die Impfung für 12- bis 17-Jährige ermöglicht.