Geänderte Quarantäne-Regeln für Reiserückkehrer

Seit gestern liegt der Entwurf des Bundeskabinetts für eine neue Muster-Quarantäneverordnung vor – deren Umsetzung liegt allerdings bei den Bundesländern.

Der Entwurf des Bundeskabinetts sieht die Verkürzung der Pflichtquarantänezeit vor. (Foto: pixabay)
Der Entwurf des Bundeskabinetts sieht die Verkürzung der Pflichtquarantänezeit vor. (Foto: pixabay)
Martina Weyh

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 14. Oktober eine neue Muster-Quarantäneverordnung vorgelegt. Laut einer Meldung der Online-Plattform Touristik aktuell sollen die neuen Bestimmungen, deren Umsetzung allerdings bei den Bundesländern liegt, ab 8. November greifen.

Was sich ändert

Die Pflichtquarantäne von Reiserückkehrern aus vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiete ausgewiesenen Ländern und Gegenden soll von 14 auf zehn Tage verkürzt werden. Mit der Vorlage einen negativen Corona-Tests, der frühestens am fünften Tag nach Ankunft in Deutschland gemacht werden kann, können Rückkehrende die Quarantänezeit jedoch noch weiter reduzieren.

Für Rückkehrer aus Ländern, die ein Schutz- und Hygienekonzept vorlegen können und keine Covid-19-Infektionen verzeichnen, soll es in punkto Pflichtquarantäne Sonderregelungen geben, meldet Touristik aktuell. Allerdings ist derzeit noch nicht bekannt, welche Länder die Bundesregierung als sogenannte „Tourismus-Korridore“ ausweisen wird.

Auch für Transitreisende, für Reisen in Nachbarländer mit weniger als 24 Stunden Dauer, für Berufs- und Studienpendler, für Mitarbeiter im Waren- und Personenverkehr und im Gesundheitswesen sowie für hohe Staatsbeamte soll es Ausnahmen von der Quarantänepflicht geben. Der Besuch der Familie im Ausland in einem Zeitfenster von unter 72 Stunden fällt ebenfalls nicht unter die Quarantänepflicht.