Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) zum 1. Juni 2022 verlängert, wobei sich u.a. folgende Änderungen ergeben:
- Die Kategorie „Hochrisikogebiet“ wurde aufgehoben
- Für die Einreise wird kein 3G-Nachweis mehr benötigt, außer man reist aus einem Virusvariantengebiet ein. In diesem Fall bleiben Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflichten bestehen
- Es werden von der WHO zugelassene Impfstoffe anerkannt. Das bedeutet, dass auch die Impfstoffe Sinova, Sinopharm oder Coronavac und Covaxin akzeptiert werden
- Die Verordnung gilt bis 31. August 2022. Aktuell sind keine Gebiete auf der Risikoliste des RKI
Weitere Informationen: FAQ des Bundesministeriums für Gesundheit
Österreich: Ende der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln
In Österreich ist zum 1. Juni 2022 per Verordnung die Pflicht zum Tragen einer Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Handel weggefallen. Die Maske bleibt ausschließlich in vulnerablen Einrichtungen aufrecht (Krankenhäuser, Alten-/Pflegeheime, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen).
Weitere Informationen hier.
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