Deutschland: Busreiseverbote – aktueller Stand

Aus den Bundesländern gibt es in Bezug auf Busreisen nach LBO-Informationen folgende Neuigkeiten. 

Die Coronaregelungen hinsichtlich Busreisen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. (Foto: Pixabay)
Die Coronaregelungen hinsichtlich Busreisen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. (Foto: Pixabay)
Claus Bünnagel

Baden-Württemberg

Busreisen bei Inzidenz < 100 mit 50-% Belegung seit 15. Mai zulässig.

  • Die Landesregierung hat am 13. Mai eine neue Coronaverordnung beschlossen. Auf Intervention des WBO hin wurde der touristische Reiseverkehr in die 1. Öffnungsstufe aufgenommen. Touristischer Reisebusverkehr ist unter folgenden Einschränkungen seit 15. Mai wieder erlaubt: 
  • Start- und Zielort befinden sich in einem Stadt- bzw. Landkreis, in denen nicht die Regeln der Bundesnotbremse gelten, also die Siebentagesinzidenz unter 100 liegt 
  • Belegung des Reisebusses von maximal 50 % (Basis ist die regulär zulässige Fahrgastzahl)
  • Alle zu befördernden Personen, einschließlich des Fahr- und Betriebspersonals, müssen vor Reisestart einen negativen Coronatest (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht) vorweisen, sofern eine Siebentagesinzidenz von 50 im betreffenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt überschritten wird
  • Geimpfte und Genesene sowie Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von den Testpflichten ausgenommen. Der Impf- bzw. Genesenennachweis ist vorzulegen
  • Reisegäste, die keine medizinische Maske, FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske tragen, sind von der Beförderung auszuschließen, sofern sie nicht von der Maskenpflicht befreit sind
  • Ein aktuelles betriebliches Hygienekonzept muss vorliegen (§ 17 Abs. 1)

Hessen

Busreisen bei Inzidenz < 100 seit 17. Mai zulässig.

Seit dem 17. Mai gelten neue Coronaregelungen. Es wurden Öffnungsschritte u.a. für Hotellerie, Gaststätten und Tourismus vereinbart. Auch touristische Busreise- und Bahnverkehre sowie die Ausflugsschifffahrt sind wieder zulässig, sofern nur Fahrgäste mit Negativnachweis (Geimpfte, Genesene, Getestete) eingelassen werden. 

Die neuen Maßnahmen greifen in einer ersten Stufe nur in den Landkreisen oder kreisfreien Städten, die nicht mehr unter die Beschränkungen der Bundesnotbremse fallen (also die Siebentagesinzidenz unter 100 liegt). Eine zweite Stufe sieht weitere Lockerungen vor, falls die Inzidenz weitere 14 aufeinanderfolgende Tage unter 100 oder sobald sie fünf aufeinanderfolgende Tage lang unter 50 liegt. In Stufe 2 zwei können dann auch Personen ohne Negativnachweis befördert werden. 

In beiden Stufen gilt die Pflicht, medizinische Masken (OP-Masken, Schutzmasken FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar, ohne Ausatemventil) als Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden. Diese M-N-B-Pflicht besteht nicht für das Personal, soweit kein Kontakt zu anderen Personen besteht oder andere gleichwertige Schutzmaßnahmen (Trennvorrichtungen) getroffen werden. 

Niedersachsen

Busreisen nur mit offenen Fahrzeugen und 50 % Auslastung möglich

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Regelung des Bundeslands, den Tourismus nach dem Coronalockdown zunächst nur für eigene Einwohner zu öffnen, außer Vollzug gesetzt. Ab sofort können sich damit Touristen von überall in Niedersachsen einquartieren, entschied das Gericht in einem Eilbeschluss am Dienstag. Der Beschluss ist unanfechtbar. 

Das Verbot von touristischen Busreisen ist aber vorerst weiterhin nur für offene Busse („Cabrio- Busse“) aufgehoben, und auch nur mit 50-prozentiger Kapazitätsauslastung sowie Testpflicht (§ 7 Absatz 6 der Coronaverordnung Niedersachsens vom 10. Mai 2021). 

Andere Bundesländer

In allen anderen Bundesländern außer den genannten und Bayern (wir berichteten) bestehen bis auf weiteres noch generelle Busreiseverbote – unabhängig von der Inzidenz. Eine Übersicht aller Einschränkungen in den Bundesländern (inkl. Busreiseverbote) bietet der „Tourismus Wegweiser“ unter  https://tourismus-wegweiser.de/.