BMJV-Gesetzentwurf zur Kundengeldabsicherung: Risiken auf mittelständische Reiseunternehmen abgewälzt

Der bdo fordert deutliche Änderungen, die u.a. die geringeren Risiken bei Busreisen betrachten.

Der BMJV-Gesetzesentwurf zur Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen wird nach Ansicht des bdo weder der Rolle des Mittelstands insgesamt noch den Gegebenheiten in der Bustouristik gerecht. (Foto: Pixabay)
Der BMJV-Gesetzesentwurf zur Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen wird nach Ansicht des bdo weder der Rolle des Mittelstands insgesamt noch den Gegebenheiten in der Bustouristik gerecht. (Foto: Pixabay)
Claus Bünnagel

Mit nur zweitägiger Frist hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) einen Gesetzesentwurf zur Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen für die Verbändeanhörung vorgelegt. Dieser wird nach Ansicht des bdo weder der Rolle des Mittelstands insgesamt noch den Gegebenheiten in der Bustouristik gerecht. Der Verband fordert deutliche Änderungen, die u.a. die geringeren Risiken bei Busreisen betrachten. 

Zusätzliche Ausgaben und Risiken

Auf Mittelständler kämen laut bdo zusätzliche Ausgaben und Risiken in erheblichem Umfang zu, während Sonderregelungen für große Reiseveranstalter angedacht sind. Keine ausreichende Berücksichtigung fände im BMJV-Entwurf, dass bei Busreisen kein Risiko in Hinblick auf die Rückführung der Fahrgäste bestehe. Auch im Insolvenzfall kehrten Busse von touristischen Reisen mit den Passagieren immer nach Deutschland zurück. Es gäbe so weder ein realistisches Szenario noch einen Beispielfall, bei dem sich Kosten für Heimreise von Busreisenden ergäben. Derartige Faktoren müssten sich auch in den Kosten für die Fondsbeteiligung der Unternehmen der Bustouristik spiegeln.

Es ist gut und wichtig, dass wir im Interesse des Vertrauensschutzes bei Kunden über eine Absicherung der Gelder sprechen. Leider geht der Entwurf nicht auf die wirklichen Ursachen und die tatsächlichen Gegebenheiten in verschiedenen Branchensegmenten der Reisewirtschaft ein. Es droht aktuell, dass ausgerechnet mittelständische Unternehmen für die früheren Versäumnisse und heutigen Risiken der Reisekonzerne einstehen müssen. Das lehnen wir ab. Zudem müssen sich die Verhältnisse und Eigenheiten der Bustouristik klar in der Fondsbeteiligung und dem entsprechenden Gesetzesentwurf spiegeln. Andernfalls wird den Busunternehmen keine realistische Chance gelassen, in Zukunft noch Busreisen in diesem Marktumfeld anbieten zu können. (bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard)

bdo: Verständnis für Lage der Reisewirtschaft fehlt

Auch in Hinblick auf das gesetzgeberische Verfahren zeigt sich der bdo enttäuscht. Es seien Monate bzw. sogar Jahre ins Land gegangen, bis dieses wichtige und komplexe Thema nun zumindest in einem Referentenentwurf aufgenommen wurde. Die betroffenen Verbände hätten dabei aber lediglich zwei Tage Zeit erhalten, Bedenken vorzubringen. Beides spräche dafür, dass kein Verständnis für die Bedürfnisse und die Lage der Reisewirtschaft besteht.