Bayern: Neue Coronabestimmungen für touristische Verkehre

Im Freistaat gilt nun die aktualisierte 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Insbesondere in Bezug auf die Maskenpflicht im Reisebusverkehr ergeben sich damit Änderungen.

Bayern verschärft die Coronaregeln, auch für touristische Busreisen. (Foto: Pixabay)
Bayern verschärft die Coronaregeln, auch für touristische Busreisen. (Foto: Pixabay)
Claus Bünnagel
  • Wo 3G plus oder 2G verpflichtend ist, gilt künftig die Maskenpflicht (bei Gastronomie: nur bis zum Platz), außer das Abstandsgebot wird eingehalten
  • Damit gilt die Maske in der gelben und roten Stufe auch in Diskotheken, Clubs und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen, außer Betreiber und Veranstalter wählen 2G plus und verlangen zusätzlich einen Schnelltest
  • Verpflichtendes 2G gilt in der Ampelstufe rot künftig auch in der Gastronomie und in der Beherbergung. Bei körpernahen Dienstleistungen gilt weiterhin 3G plus
  • Auf Basis der roten Ampel gilt in Reisebussen eine FFP2-Maskenpflicht. Hinweis: Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit. Kinder zwischen dem 6. und 16. Geburtstag brauchen gemäß § 17 Nr. 6 nur eine medizinische Maske
  • In touristischen Reisebussen bleibt es auch bei Einführung einer freiwilligen 2G-Plus-Regel bei dieser Maskenpflicht

Nähere Infos unter https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-15-november-2021/.