- Wo 3G plus oder 2G verpflichtend ist, gilt künftig die Maskenpflicht (bei Gastronomie: nur bis zum Platz), außer das Abstandsgebot wird eingehalten
- Damit gilt die Maske in der gelben und roten Stufe auch in Diskotheken, Clubs und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen, außer Betreiber und Veranstalter wählen 2G plus und verlangen zusätzlich einen Schnelltest
- Verpflichtendes 2G gilt in der Ampelstufe rot künftig auch in der Gastronomie und in der Beherbergung. Bei körpernahen Dienstleistungen gilt weiterhin 3G plus
- Auf Basis der roten Ampel gilt in Reisebussen eine FFP2-Maskenpflicht. Hinweis: Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit. Kinder zwischen dem 6. und 16. Geburtstag brauchen gemäß § 17 Nr. 6 nur eine medizinische Maske
- In touristischen Reisebussen bleibt es auch bei Einführung einer freiwilligen 2G-Plus-Regel bei dieser Maskenpflicht
Nähere Infos unter https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-15-november-2021/.
Omnibusse , Bus- und Touristik-Newsletter , Omnibus-Technik, bdo – Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer , Omnibus-Tests , RDA – Internationaler Bustouristik Verband , Paketreiseveranstalter , Weiterbildung , Bus2Bus , Verkehrspolitik , Fernbuslinienverkehr , Stadtbusse (wie Gelenk-, Niederflur- & Solobusse), Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) , Kleinbusse (wie Mini- & Midibusse) , Personal, Gehälter, Arbeitsschutz , Wirtschaftsnachrichten , ÖPNV , Omnibus-Fuhrpark & Betriebshof , Busworld Europe , Omnibusbeschaffung (Leasing, Miete, Kauf) , Elektromobilität, Reisebusse (wie Doppeldecker- & Luxusbusse) , Omnibusreifen , Hybrid, Diesel, Erdgas , Busmagazin