In Baden-Württemberg sind strengere Coronaregelungen in Kraft getreten. Aktuell gilt die Alarmstufe II. Danach gilt für touristische Verkehre (Busreisen, Schifffahrten, Skilifte, Seilbahnen etc.) im Ländle nun die 2G-Plus-Regel.
Die neue Corona-Verordnung Baden-Württemberg gilt zunächst bis zum 24. Januar 2022, wird aber fortlaufend auf den Prüfstand gestellt und an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst.
Hinweis: In Bayern hat sich für Busreiseverkehre nichts geändert, es gilt die 3G-Regelung, Maskenpflicht nach § 2 BayIfSMV, aber keine Kapazitätsgrenze, das heißt Vollbesetzung ist möglich.
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