Amtsgericht Frankfurt: Voller Reisepreis muss rückerstattet werden

Ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt zu Rückerstattungsverpflichtungen seitens der Reiseveranstalter, auch wenn keine Reisewarnung besteht, könnte viele weitere Kundenklagen nach sich ziehen.

Welche Auswirkungen das Urteil des Frankfurter Amtsgerichts auf die Reisebranche haben wird, ist derzeit noch nicht abzusehen. (Foto pixabay)
Welche Auswirkungen das Urteil des Frankfurter Amtsgerichts auf die Reisebranche haben wird, ist derzeit noch nicht abzusehen. (Foto pixabay)
Martina Weyh

Ein Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt am Main sorgt für Aufregung in der Reisebranche. Darum geht es – ein Kunde hatte aus Angst vor Ansteckung mit Covid-19 seine Reise nach Italien an den Golf von Neapel am 7. März selbst storniert, obwohl es zu diesem Zeitpunkt noch keine Reisewarnung für sein Urlaubsziel gab, die Ansteckungsrate jedoch schon sehr hoch war. Der Reiseveranstalter bestand deshalb auf der vertraglich festgeschriebenen Stornierungsgebühr, dagegen klagte der Kunde – mit Erfolg.

Das Amtsgericht Frankfurt sprach dem Kläger die Erstattung des vollen Reisepreises zu, wie touristik aktuell, die Wochenzeitung für Touristiker, berichtet. Das Gericht begründete sein Urteil damit, „dass bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Virus genüge“, um die Reise kostenlos stornieren zu können. Eine Reisewarnung sei nicht zwingend erforderlich.