Rechtsanwalt Frank Hütten hat die vom bdo empfohlenen Muster-Reisebedingungen für Pauschalangebote aktualisiert. Die Änderungen betreffen folgende Inhalte:
- Anpassung des Verweises von Ziffer 7.2. auf Ziffer 5.6
- Ergänzung der Ziffer 5.5. um eine Fußnote: Nach Einschätzung von RA Frank Hütten besteht für die Ziffer 5.5. kein Anpassungsbedarf, da die Klausel nach wie vor der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht. Kürzlich hat ein Amtsgericht in seinem Urteil die Klausel in Frage gestellt. Der Vollständigkeit halber wird daher mit der neuen Fußnote Nummer 24 darauf hingewiesen. Das betreffende Urteil ist absichtlich nicht aufgeführt, um für den Fall einer juristischen Streitigkeit der Gegenseite die Argumentation nicht zu erleichtern
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