Seit Freitag, 10. April, gilt in Deutschland eine verpflichtende Quarantäne von zwei Wochen für Menschen, die aus dem Ausland einreisen. Bei Verstößen drohen laut Bußgeldkatalog Strafen in Höhe von 150 Euro bis 25.000 Euro. Bund und Länder haben sich auf eine Musterverordnung geeinigt, die bundesweit einheitliche Maßstäbe festsetzt und die bereits zum Osterverkehr gelten soll. Demnach müssen Ausländer und zurückkehrende Bundesbürger zunächst in eine 14-tägige häusliche Quarantäne gehen, um abzuklären, ob sie mit dem Coronavirus infiziert sind. Unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/04/muster-verordnung.html stehen die Musterverordnung und der Bußgeldkatalog zum Download bereit.
Frankreich: Passierschein für Einreisen eingeführt
Frankreich hat im Kampf gegen die Verbreitung des Coronavirus einen Passierschein eingeführt. Personen inklusive Berufspendlern, die nach Frankreich oder in die Überseegebiete einreisen wollen, müssen seit dem 6. April eine internationale Einreisebescheinigung mit sich führen, die auf der Seite der französischen Botschaft Berlin heruntergeladen und vor Einreise selbst ausgefüllt werden muss: https://de.ambafrance.org/Coronavirus-Covid19-FAQ#t1-bis-Formulaires
Weitere weltweite Einreisebestimmungen und Maßnahmen im Zuge der Coronakrise finden Sie im Anhang.
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