Nordrhein-Westfalen: Auflagen für Anmietverkehre

Hier die Übersicht der Bestimmungen im Zuge der Coronakrise.

Das Verkehrsministeriums in Nordrhein-Westfalen hat Auflagen für Anmietverkehre erlassen. (Foto: Pixabay/geralt)
Das Verkehrsministeriums in Nordrhein-Westfalen hat Auflagen für Anmietverkehre erlassen. (Foto: Pixabay/geralt)
Claus Bünnagel

Anmietverkehr (kein Reiseverkehr) darf nach den Leitlinien des Verkehrsministeriums in NRW im Zuge der Coronakrise nur unter Einhaltung folgender Auflagen durchgeführt werden: 

  • Der Sicherheitsabstand (mindestens 1,5 m, besser jedoch 2 m) zwischen den Fahrgästen muss zwingend eingehalten werden. Das kann dazu führen, dass nur jeder zweite Platz und jede zweite Reihe mit einem Fahrgast besetzt wird
  • Um diese Auflage zu erfüllen, müssen gegebenenfalls für die Beförderung der Fahrgäste mehr Busse als üblich eingesetzt werden
  • Der Fahrer muss durch eine Plexiglasscheibe, Folie oder Ähnliches geschützt werden
  • Einstieg nur an der hinteren Tür