Anmietverkehr (kein Reiseverkehr) darf nach den Leitlinien des Verkehrsministeriums in NRW im Zuge der Coronakrise nur unter Einhaltung folgender Auflagen durchgeführt werden:
- Der Sicherheitsabstand (mindestens 1,5 m, besser jedoch 2 m) zwischen den Fahrgästen muss zwingend eingehalten werden. Das kann dazu führen, dass nur jeder zweite Platz und jede zweite Reihe mit einem Fahrgast besetzt wird
- Um diese Auflage zu erfüllen, müssen gegebenenfalls für die Beförderung der Fahrgäste mehr Busse als üblich eingesetzt werden
- Der Fahrer muss durch eine Plexiglasscheibe, Folie oder Ähnliches geschützt werden
- Einstieg nur an der hinteren Tür
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