Musterschreiben für Rückzahlungsforderungen

Die konkreten Umstände und Gegebenheiten des Einzelfalls, insbesondere die vertraglichen Regelungen mit dem jeweiligen Leistungsträger, sind zu berücksichtigen.

Um liquide zu bleiben, müssen Reiseveranstalter im Zuge der Coronakrise auch Gelder von Touristikpartnern zurückfordern. (Foto: Pixabay/TheDigitalArtist)
Um liquide zu bleiben, müssen Reiseveranstalter im Zuge der Coronakrise auch Gelder von Touristikpartnern zurückfordern. (Foto: Pixabay/TheDigitalArtist)
Claus Bünnagel

Viele touristische Leistungsträger, Hotels und andere B2B-Partner verweigern Rückzahlungen, wenn Veranstaltungen oder Reiseleistungen aufgrund der Coronapandemie storniert werden müssen, obwohl ein Rechtsanspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Zahlungen besteht. Je nach Situation kann es alternativ sinnvoll sein, Anzahlungen oder Vorleistungen von Partnern nicht sofort zurückzuverlangen, sondern Gutscheine oder Umbuchungen zu akzeptieren. Auch Reisebusunternehmen versuchen, im Umgang mit Reisegästen solche Lösungen anzubieten.

Formulierung je nach Einzelfall

Dennoch müssen Unternehmen zahlungsfähig bleiben und sollten prüfen, welche verauslagten Gelder zurückgefordert werden können und müssen. Für die Rückforderung von angezahlten Geldern von Touristikpartnern finden Sie im Anhang ein Musterschreiben, das eine Formulierungshilfe darstellt. Die konkreten Umstände und Gegebenheiten des Einzelfalls, insbesondere die vertraglichen Regelungen mit dem jeweiligen Leistungsträger, sind zu berücksichtigen und können evtl. zu einer anderen juristischen Bewertung führen. Das Musterschreiben ersetzt daher keine individuelle rechtliche Prüfung und Beratung. Denn aufgrund der unterschiedlichen nationalen und internationalen Regelungen sind pauschale rechtliche Bewertungen kaum möglich.