Auch Schleswig-Holstein schafft Maskenpflicht im ÖPNV ab

Das norddeutsche Bundesland folgt damit ab 1. Januar 2023 den Ländern Bayern und Sachsen-Anhalt, die bereits auf Masken in Bus und Bahn verzichten.

Künftig geht’s in schleswig-holsteinischen Bussen ohne Maske. (Foto: Pixabay)
Künftig geht’s in schleswig-holsteinischen Bussen ohne Maske. (Foto: Pixabay)
Claus Bünnagel

Nach Beratungen mit dem Corona-Expertenrat hat die Landesregierung von Schleswig-Holstein sich nun darauf verständigt, die Maskenpflicht im Nahverkehr zum 31. Dezember 2022 auslaufen zu lassen.

Wir gehen den Weg Richtung Normalität kontinuierlich weiter. Für uns war und ist immer wichtig und entscheidend: so viel Beschränkung wie nötig, so viel Freiheit wie möglich. (Ministerpräsident Daniel Günther)

Die Landesregierung setze dabei auf mehr Eigenverantwortung, gegenseitige Rücksichtnahme und gesunden Menschenverstand als wichtigste Mittel gegen das Virus. Die Landesregierung werde die angekündigten Änderungen noch vor Weihnachten beschließen und verkünden.

Empfehlung statt Verpflichtung

Statt der Maskenpflicht spricht die Landesregierung eine Empfehlung zum Maskentragen für Menschen aus, die selbst zu den Risikogruppen gehören, die in engem Kontakt zu Risikogruppen stehen oder die Erkältungssymptome haben. Dies gilt insbesondere dort, wo viele Menschen auf engem Raum ohne Abstände aufeinandertreffen. Grund dafür sind die vielen Atemwegserkrankungen, die sich zurzeit in Deutschland verbreiten und für hohe Auslastungen in Notaufnahmen und Kinderkliniken sorgen.

Nach Beratung mit unserem Expertenteam haben wir uns darauf verständigt, die Maskenpflicht im ÖPNV nicht zu verlängern. Damit läuft die Verordnung Ende des Jahrs aus. Zugleich wissen wir, dass das Tragen einer Maske sich und andere vor Infektionskrankheiten schützen kann. Deshalb sprechen wir die Empfehlung aus, sich situationsbedingt und in Eigenverantwortung für das Tragen einer Maske zu entscheiden, wenn es als sinnvoll und notwendig erachtet wird. (stellvertretende Ministerpräsidentin Monika Heinold)

Immunisierte Bevölkerung

Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken erklärte, das Coronavirus spiele in der aktuellen Krankheitswelle nur eine untergeordnete Rolle.

Das mutierte Virus trifft darüber hinaus auf eine durch Impfung und Infektionen mittlerweile weitgehend immunisierte Bevölkerung, so dass die Krankheitsverläufe überwiegend mild sind.

Andere Atemwegserkrankungen könnten nicht herangezogen werden, um staatliche Corona-Schutzvorkehrungen zu rechtfertigen.

Gegen die derzeit vor allem zirkulierenden Influenza-, RS- oder andere Viren kann sich jeder allerdings effektiv schützen: durch eingeübte Hygieneregeln, freiwilliges Maskentragen und das Wahrnehmen von Impfangeboten wie der Grippeschutzimpfung bei Hausärzten und in unseren Impfstellen. (von der Decken)

Weitere Regeln bleiben bestehen

Alle weiteren bestehenden Coronaregeln blieben bestehen, kündigte der Ministerpräsident an. Für positiv getestete Personen gilt damit weiterhin: Wer Symptome hat, bleibt zu Hause. Symptomlose Personen müssen außerhalb der eigenen Wohnung fünf Tage lang in Innenräumen eine Maske tragen, außerdem dürfen sie in diesem Zeitraum keine medizinischen und pflegerischen Einrichtungen betreten, in Pflegeeinrichtungen arbeiten oder Menschenansammlungen wie Weihnachtsmärkte besuchen.