Neue Coronaregelungen in Europa

Hier eine Übersicht über Änderungen und Neubestimmungen (Infos: LBO).

In einigen Ländern Europas wurden Coronaregelungen modifiziert und teilweise verschärft. (Foto: Pixabay/geralt)
In einigen Ländern Europas wurden Coronaregelungen modifiziert und teilweise verschärft. (Foto: Pixabay/geralt)
Claus Bünnagel

Belgien: Einreisebestimmungen für Brüssel 

Zusätzlich zu den bereits bestehenden allgemeinen Einreisebestimmungen für Belgien gelten weitere Regelungen für die Region Brüssel-Hauptstadt: Einreisende aus „roten Zonen“, zu denen aktuell auch alle bayerischen Regierungsbezirke gehören, unterstehen bei Aufenthalt in der Region Brüssel-Hauptstadt zusätzlich zur Testpflicht einer Quarantänepflicht von zehn Tagen, wenn sie weder geimpft noch genesen sind. Diese kann am 7. Tag durch einen negativen PCR-Test verkürzt werden.

Frankreich: 3G-Regel für Kinder ab zwölf Jahren 

In Frankreich gelten die 3G-Regeln und die Gesundheitspasspflicht ab 30. September bereits für Kinder ab zwölf Jahren und zwei Monaten. Beim Besuch von Freizeit- und Sportstätten, in Kinos, Restaurants und Cafés oder im Fernzug müssen nun nicht mehr nur Erwachsene einen Nachweis von Impfung, Genesung oder negativem Test vorlegen. Da Kinder erst ab einem Alter von zwölf Jahren geimpft werden können, wurde eine Frist von zwei Monaten für das Erlangen eines vollständigen Impfschutzes eingeräumt. 

Österreich: Coronaregeln im Ski- und Winterurlaub 

Für den Herbst und Winter gilt in Österreich ein Drei-Stufen-Modell abhängig von der Zahl der belegten Intensivbetten. Was in der Gondel, beim Après-Ski oder auf den Adventmärkten zu beachten ist, darüber informiert die Österreich Werbung.

Schweiz: Einreisebeschränkungen verschärft 

De Schweiz hat zum 20. September 2021 die Einreisebestimmungen verschärft. Alle Einreisenden müssen wieder ein Einreiseformular ausfüllen (online oder in Papierform). Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss ein negatives Testergebnis vorweisen. Am vierten bis siebten Tag nach Einreise ist ein zweiter Test durchzuführen. Das Testresultat ist dem zuständigen Kanton mitzuteilen. Von den Einreisebeschränkungen ausgenommen sind: 

  • Personen, die beruflich grenzüberschreitend Güter oder Personen befördern 
  • Personen, die ohne Zwischenhalt durch die Schweiz durchreisen
  • Grenzgänger, die in die Schweiz einreisen 
  • Personen, die aus folgenden „Grenzgebieten“ einreisen: Deutschland (Baden-Württemberg, Bayern), Frankreich (Grand-Est, Bourgogne/Franche Comté, Auvergne/Rhône-Alpes), Italien (Piemont/Aostatal, Lombardei, Trentino/Südtirol), Österreich (Tirol, Vorarlberg), Liechtenstein 
  • Reisende aus Bayern (mit festem Wohnsitz in Bayern) sind also sowohl von der Einreiseanmeldepflicht als auch von der Testpflicht ausgenommen. 

Weitere Informationen: Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) 

RKI: Neue Einstufungen von Risikogebieten 

Laut RKI gelten folgende neue Einstufungen europäischer Länder:

  • Neue Hochrisikogebiete: Slowenien, Estland, Lettland und die Ukraine
  • Keine Hochrisikogebiete mehr: Frankreich (Region Provence-Alpes-Cote d’Azur), Norwegen (Provinzen Oslo und Viken)