Die italienische Arbeitsschutzbehörde hat nach Informationen des bdo kürzlich eine Erklärung über Änderungen der Regelungen und Anforderungen von Entsendungen abgegeben. Zugleich wurde das Strafsystem bei fehlender Entsendebescheinigung vorgestellt. Folgende Änderungen werden eingeführt:
- Ein Fahrer ist verpflichtet, die Entsendebescheinigung, den Arbeitsvertrag und eine Kopie der letzten Gehaltsabrechnung – alles ins Italienische übersetzt – im Bus mitzuführen. Bislang mussten nur auf Verlangen der Behörden die zuvor genannten Unterlagen vorgelegt werden. Sollte eines der Dokumente fehlen, ist mit Bußgeldern in Höhe von 1.000 bis 10.000 Euro zu rechnen.
- Die Entsendebescheinigung muss die Höhe des gezahlten Mindeststundenlohns und die Erstattung der Reisekosten an den Fahrer enthalten. Um diese Informationen in die aktuelle Entsendebescheinigung einzubringen, werden derzeit Änderungen an der Website vorgenommen.
Nur Kabotageverkehre fallen unter die Entsenderegelung. Transit- und Gelegenheitsverkehre sind nicht betroffen.
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