Energieeffizienzgesetz: Neue Pflichten für Unternehmen

Hier die detaillierten gesetzlichen Vorgaben in der Übersicht.

Ziel des Energieeffizienzgesetzes ist es, Bund, Länder, Kommunen und Unternehmen zu Energieeinsparungen zu animieren. (Grafik: Pixabay)
Ziel des Energieeffizienzgesetzes ist es, Bund, Länder, Kommunen und Unternehmen zu Energieeinsparungen zu animieren. (Grafik: Pixabay)

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG), basierend auf der EU-Energieeffizienzrichtlinie, ist trotz massiver Kritik der Wirtschaft am 18. November 2023 in Kraft getreten. Ziel ist es, Bund, Länder, Kommunen und Unternehmen zu Energieeinsparungen zu animieren. Es enthält umfangreiche Vorgaben sowie Dokumentationspflichten für Unternehmen, darunter:

  • Energieverbrauch pro Jahr > 7,5 GWh: Verpflichtende Einführung eines Energiemanagementsystems (ISO 50001) oder Umweltmanagementsystems (EMAS) – und zwar spätestens bis 18. Juli 2025, Kennzahlen-Dokumentation, technisch realisierbare Energieeinsparmaßnahmen und Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung identifizieren und darstellen; Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463.
  • Energieverbrauch pro Jahr > 2,5 GWh: Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für wirtschaftliche Einsparmaßnahmen innerhalb von drei Jahren. Unternehmen müssen Abwärme reduzieren und Informationen dazu auf Verlangen bereitstellen.

Bußgelder drohen

Bei Missachtung drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Stichprobenkontrollen werden durch das BAFA durchgeführt. Vor allem Busunternehmen mit über 40 Dieselbussen (Faustregel) sollten prüfen, ob sie den Schwellenwert von 7,5 GWh pro Jahr überschreiten, so die Expertenempfehlung.

Das Allgemeine Merkblatt des BAFA und eine Übersicht zur Ermittlung des Energieverbrauchs des BAFA finden Sie in unserem Anhang. Die Handlungsempfehlungen für Verkehrsunternehmen (VDV-Mitteilung 5006) können Sie hier einsehen.