Hier unsere Übersicht über die Ein- und Ausreiseregelungen verschiedener Staaten weltweit.
Tschechien
Wie die Nachrichtenagentur AFP mitteilt, schließt Tschechien die Grenzen für Einreisende aus 15 Ländern. Auch Reisende aus Deutschland sind von dieser Maßnahme betroffen. Die Maßnahme gilt auch für die Ausreise tschechischer Staatsbürger in betroffene Länder. Regierungschef Andrej Babis rief am Donnerstag in Prag einen 30-tägigen Notstand aus. Pendler dürfen bei Vorlage eines Arbeitsvertrags (Kopie) ein bzw.-ausreisen.
Slowakei
Die slowakische Regierung teilt mit, den internationalen Bus- und Zugverkehr in das Land zu stoppen. Wer aus dem Ausland zurückkomme, müsste für 14 Tage in Quarantäne, sagte Ministerpräsident Peter Pellegrini. Internationale Flughäfen sollen geschlossen werden, ebenso alle Sport- und Freizeitzentren wie Schwimmbäder und Skigebiete. Es werden Grenzkontrollen eingeführt und nur Menschen mit Wohnsitz in der Slowakei ins Land gelassen.
USA
US-Präsident Donald Trump setzt ab kommenden Freitag alle Reisen von Europa in die USA für die Dauer von 30 Tagen aus. Die Einschränkungen sollen nicht für Großbritannien gelten.
Weitere Einreisebeschränkungen für Deutsche
Die Liste der Länder, die Einreisebeschränkungen für Reisende aus Deutschland erlassen, wird stündlich länger. Während einige Länder Gesundheits-Checks bei der Ankunft durchführen, setzen andere bereits erteilte Visa außer Kraft oder verhängen einen Einreisestopp. Den jeweils aktuellen Stand mit allen Details findet man für alle Länder unter www.auswaertiges-amt.de im Bereich „Sicher Reisen“.
Aktueller Stand (12.3.): Eine Einreisesperre für Deutsche besteht aktuell in Bhutan, El Salvador, Guatemala, Jamaika, Kasachstan, Indien, Israel, Nepal, Saudi-Arabien, Vietnam. In folgenden Ländern darf man zwar einreisen, muss sich dann aber 14 Tage lang in häusliche Quarantäne begeben: Bosnien und Herzegowina, China, Hongkonk (gilt nur für Personen, die sich in den 14 Tagen vor der Einreise in Nordrhein-Westfalen aufgehalten haben), Jordanien, Malta, Ruanda, Uganda, Zypern.
Frankreich: Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne zum Risikogebiet erklärt
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat die französische Region Grand Est zum Corona-Risikogebiet erklärt. Dazu gehört auch das direkt an Südbaden angrenzende Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne. Die RKI als Risikogebiet eingestuften Gebiete sind abrufbar hier »
Italien
In Italien kommt das öffentliche Leben in weiten Teilen des Landes zum Erliegen. Außer Supermärkte und Apotheken sollen so gut wie alle Geschäfte geschlossen werden. Alle nicht notwendigen Geschäftsaktivitäten müssen eingestellt werden. Inzwischen ist das ganze Land als Sperrzone, frei bewegen dürfen sich die 60 Mio. Menschen nicht mehr. Der reine Transit durch Italien ist zwar rein technisch noch möglich, durch die sich täglich ändernde Lage jedoch sehr risikobehaftet.
Die WHO hat die Ausbreitung des Coronavirus nun als Pandemie eingestuft. Somit muss mit vielen weiteren Einschränkungen gerechnet werden. Dies hat auch erhebliche Auswirkungen auf arbeitsrechtliche Belange.
Desinfektion von Fahrzeugen
Gegebenenfalls empfiehlt es sich, die Fahrzeuge (insbesondere die Haltestangen/-griffe) regelmäßig zu desinfizieren. Hierfür sollten Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit „begrenzt viruzid“ (wirksam gegen behüllte Viren) oder „viruzid“ (wirksam gegen behüllte und unbehüllte Viren) oder „begrenzt viruzid plus“ (wirksam gegen behüllte Viren sowie zusätzlich gegen Adeno-, Noro- und Rotaviren) verwendet werden. Eine Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren ist abrufbar hier ». Schwieriger als die Desinfektion von glatten Flächen ist das Desinfizieren von Sitzflächen. Hier könnte das Dampfströmungsverfahren helfen. Hierbei erfolgt die Desinfektion durch Apparate mit gesättigtem Wasserdampf von mind. 100°C und einer Einwirkzeit von mind. 5 Minuten.
Deutschland
Um die Gefahr der Ansteckung mit dem Corona-Virus durch einsteigende Fahrgäste zu verringern, bleiben die Busvordertüren bei zahlreichen Verkehrsunternehmen (u.a. Berlin, Flensburg, Jena und Weimar) nun geschlossen. Weil dadurch die Fahrscheinpflicht nicht aufgehoben ist, bitten beispielsweise die Berliner Verkehrsbetriebe ihre Busfahrgäste, die Möglichkeiten sowohl des elektronischen als auch des Vorverkaufs zu nutzen bzw. beim Umstieg in die anderen Verkehrsmittel des ÖPNV einen Fahrschein zu erwerben.
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