Corona-Virus: Anordnung des BMG zum Reiseverkehr

Verkehrsunternehmen, die Personen mit Bussen aus den Corona-Risikogebieten befördern, müssen den Reisenden ein mehrsprachiges Informationsblatt aushändigen.

Dieses Merkblatt muss Reisenden aus Corona-Risikogebieten ausgehändigt werden. (Grafik: Robert Koch Institut)
Dieses Merkblatt muss Reisenden aus Corona-Risikogebieten ausgehändigt werden. (Grafik: Robert Koch Institut)
Claus Bünnagel

Nach einer neuen Anordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) müssen Verkehrsunternehmen, die Personen mit Bussen aus den Risikogebieten in China, im Iran, in Japan, in Korea oder aus Italien nach Deutschland befördern, die Reisenden bei der Ankunft in Deutschland ein mehrsprachiges Informationsblatt aushändigen. Es kann heruntergeladen werden unter unter diesem Link » oder unten als Anhang.

Hohe Strafe droht

Ehandelt sich bei dem Inhalt der Anordnung um eine vom Verkehrsunternehmen zu erfüllende Pflicht (§ 5 IGV-DG). Der Anordnung ist ab sofort und bis zu ihrer Aufhebung durch das BMG Folge zu leisten. Verstöße hiergegen können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden (§ 21 Abs. 1 und 2 IGV-DG).