Abmahnungen an Reisebüros: Die Schmetterling Kooperation schafft Präzedenzfall

Seit Wochen erschüttert die Abmahnwelle der rs reisen & schlafen GmbH aus Hamburg die Reisebranche.

Die Schmetterling Kooperation will die Rechtmäßigkeit der Abmahnwelle gerichtlich prüfen lassen. (Foto: MW)
Die Schmetterling Kooperation will die Rechtmäßigkeit der Abmahnwelle gerichtlich prüfen lassen. (Foto: MW)
Martina Weyh

Abgemahnt werden etwa fehlerhaftes oder fehlendes Impressum und mangelnde Angaben bei den Datenschutzrichtlinien. Nach Bekanntwerden der Abmahnungen durch die Hamburger rs reisen & schlafen GmbH und ihrem Leipziger Anwalt hat sich die Schmetterling Kooperation entschieden, in einem Musterverfahren gegen die Abmahner vor Gericht zu ziehen, um zu klären, ob die Hamburger rs reisen & schlafen GmbH überhaupt als Reisevermittler tätig und somit abmahnberechtigt ist.

Die Schmetterling Kooperation hat ihre Partner bereits frühzeitig regelmäßig auf die bevorstehende Gesetzesänderung, sowie deren Risiken bei Nichtbeachtung über die verschiedensten Kanäle informiert.

Über Schmetterling

Schmetterling International wurde 1968 von Willi Müller gegründet und ist laut eigenen Angaben das größte unabhängige und inhabergeführte Touristik-Vertriebsunternehmen Deutschlands. Anya Müller-Eckert führt das Unternehmen in zweiter Generation. Als Komplett-Dienstleister für Reisebüros vereint Schmetterling International in fünf Geschäftsbereichen die gesamte Welt der Touristik unter einem Dach.