PoC-Schnelltests für Verkehrsunternehmen

Nach Medizinprodukte-Abgabeverordnung ist der Erwerb jetzt möglich, aber nur unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen empfehlenswert.

Der PoC-Antigenschnelltest könnte nun von Verkehrsunternehmen eingesetzt werden – unter Beachtung der spezifischen Empfehlungen. (Foto: Pixabay/Alexandra Koch)
Der PoC-Antigenschnelltest könnte nun von Verkehrsunternehmen eingesetzt werden – unter Beachtung der spezifischen Empfehlungen. (Foto: Pixabay/Alexandra Koch)
Claus Bünnagel

Auch Busunternehmen sind nun berechtigt, Antigenschnelltests zu erwerben, teilte der LBO mit. In der „Dritten Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ werden „Transport und Verkehr einschließlich grenzüberschreitender Güter- und Warenverkehr“ explizit als kritische Infrastruktur ausgewiesen. Unternehmen dieser Branchen sind somit – unabhängig von ihrer Betriebsgröße – berechtigt, professionelle PoC-Antigenschnelltests bei den vom Bundesgesundheitsministerium gelisteten Unternehmen (siehe Anhang die vom bdo erstellte Übersicht) zu erwerben. Die Verordnung wurde am 2. Februar 2021 im Bundesanzeiger verkündet (siehe ebenfalls im Anhang). Das BMG hat dazu eine Auslegungshilfe veröffentlicht (Anhang). 

Durchführung durch medizinisches Fachpersonal

Achtung: Diese Schnelltests sind zwar für die Selbstanwendung geeignet (die Zuverlässigkeit soll bei etwa 90 % gegenüber PCR-Tests liegen), sind aber bislang in Deutschland noch nicht für Selbsttests zugelassen. Unternehmen gehen ein hohes Haftungsrisiko ein, wenn Mitarbeiter aufgrund eines falschen Selbsttestergebnisses krank werden. Die Schnelltests müssen von einem Arzt oder von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Diese müssen jedoch zunächst geschult werden. Erst wenn die Schnelltests als Selbsttests zugelassen werden, ist es nach Auffassung des LBO sinnvoll, diese Tests auch ohne Arztvorbehalt direkt zu erwerben und anzuwenden.